Boudgoust, Intendant des SWR, muss entlassen werden

Eine Partei, die zu Wahlen zugelassen ist, kann nicht von Wahlsendungen eines öffentlich-rechtlichen Senders ausgeschlossen werden. Das ist beim SWR geschehen. Damit ist die Verfassung, die Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht festschreibt, verletzt. Besonders wenn Wahlen anstehen, muss der Bürger sich über die Positionen der Parteien informieren können. Das gelingt weniger gut durch Wahlspots, als wenn der Bürger die Auseinandersetzung um die Lösung gesellschaftlicher Probleme in Diskussionsrunden der Sprecher der Parteien verfolgen kann.

Eine Partei, die zu Wahlen zugelassen ist, kann nicht von Wahlsendungen eines öffentlich-rechtlichen Senders ausgeschlossen werden. Das ist beim SWR geschehen. Damit ist die Verfassung, die Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht festschreibt, verletzt. Besonders wenn Wahlen anstehen, muss der Bürger sich über die Positionen der Parteien informieren können. Das gelingt weniger gut durch Wahlspots, als wenn der Bürger die Auseinandersetzung um die Lösung gesellschaftlicher Probleme in Diskussionsrunden der Sprecher der Parteien verfolgen kann.

Boudgoust hat die Daseinsberechtigung eines gebühren-finanzierten Rundfunks verspielt

Die Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die umfassende Information des Bürgers. Auf dieser Basis hat das Bundesverfassungsgericht durch verschiedene Urteile die Position des Rundfunksystems so gestärkt, dass sie von außen nicht angreifbar ist. "Grundversorgung" ist der dafür gefundene Terminus. Gesetze wie in Ungarn oder Polen würden vom hiesigen obersten Gericht außer Kraft gesetzt. Aber von Innen ist es möglich, möglicherweise hat der Intendant das Ende des öffentlich-rechtlichen Systems eingeleitet.

Öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen, beide Sparten werden im Gesetzesdeutsch als „Rundfunk“ bezeichnet, gehören der ganzen Gesellschaft. Deshalb sind die Aufsichtsgremien der Sender mit Vertretern nicht nur der Parteien, sondern von Berufs- und Kulturverbänden besetzt. Die Gremien wählen den Intendanten. Die Landesparlamente haben für die Organisation und die Grundsätze der Programmgestaltung Gesetze verabschiedet, für die faktisch die Urteile des Verfassungsgerichts die Vorgaben umrissen haben. Wird der Rundfunkrat des südwestdeutschen Senders handeln? Er muss.

Das Rundfunkrecht ist klar und eindeutig

Im Gesetz über den SWR heißt es in § 15 über das für inhaltliche Fragen zuständige Gremium:

„(1) Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks; dabei trägt er der Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung Rechnung. Er wacht darüber, dass der SWR seine Aufgaben nach diesem Staatsvertrag erfüllt, soweit nicht der Verwaltungsrat oder die Landesrundfunkräte zuständig sind, und übt die ihm hierzu eingeräumten Kontrollrechte aus.

(2) Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze und hierzu erlassener Richtlinien und berät die Intendantin oder den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, dass einzelne Angebote oder deren Bestandteile gegen diese Grundsätze verstoßen, und die Intendantin oder den Intendanten auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Die Beanstandungen des Rundfunkrats sind schriftlich zu begründen.

(3) Der Rundfunkrat hat ferner folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abberufung der Intendantin oder des Intendanten,…“

Hinweis: Da das Gesetz über den SWR von den Parlamenten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verabschiedet werden musste, wird das Gesetz als „Staatsvertrag“ bezeichnet. Es bleibt aber Gesetz, ist also nicht bloß ein Vertrag. Wenn nur ein Parlament zuständig ist, wie für den HR oder den WDR, heißt das Gesetz „Rundfunkgesetz“.

Bei den Programmgrundsätzen heißt es in § 6: „Die Redakteurinnen und Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet.“

Der Rundfunkrat kann weitere Programmrichtlinien beschließen, ist in seinen Entscheidungen jedoch an das Gesetz gebunden und muss damit rechnen, dass bei Verletzung der Grundsätze das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Die AfD kündigt das an und wird mit Sicherheit Recht bekommen. Die Anklage richtet sich nicht gegen den Rundfunkrat, sondern gegen den Intendanten. Der Rundfunkrat muss sich zu einem Intendanten verhalten, der beim Verfassungsgericht unter Anklage steht. Die Rechtslage ist klar, die AfD wie auch die Liberalen müssen als Parteien, die zur Wahl stehen, beim SWR zu Wort kommen.

Der SWR, nicht die Regierung bleibt Veranstalter

Warum trägt Boudgous und nicht die Landesregierung die Verantwortung? Die sog. Elefantenrunden sind nicht eine Veranstaltung einer externen Organisation, die vom Sender übertragen wird. Fußballspiel wie auch Gottesdienste sind rechtlich so zu sehen. Hier ist der Sender nicht der Veranstalter, sondern die Liga bzw. die Landeskirche oder das Bistum. Wenn der Sender zu einer Diskussionsrunde einlädt, dann bestimmt dieser, wer eingeladen wird. Aber warum konnten SPD und Grüne einen solchen Einfluss auf die Einladungsliste nehmen? Die Mentalitäten, die das ermöglichen, hat

<p> ausgeleuchtet, hier noch die politisch-rechtlichen:</p> <h2>Die Landesrundfunkanstalten gehören faktisch den Landesregierungen</h2> <p>Was Insider längst als Selbstverständlichkeit sehen, ist durch den von Julia Klöckner ausgelösten Eklat allen vor Augen geführt. Die ARD-Sender befinden sich faktisch in der Verfügungsgewalt der Landesregierungen. Das gelingt beim 1. Programm der ARD allerdings nicht, denn das breite politische Spektrum der Landesparlamente führt zu einem normalen Machtausgleich, ähnlich wie beim ZDF.</p> <p>Die Staatskanzlei, wo die Rundfunkpolitik angesiedelt ist, dirigiert den Sender. Natürlich wird nur derjenige Intendant, der bereit ist, die Direktiven der jeweiligen Regierung entgegenzunehmen. Boudgoust hat es deutlich gezeigt. Er muss auch gar nicht abgelöst werden, denn er wird Intendant von Arte. Diese „Entsorgung“ wäre rundfunkpolitisch ein Skandal.</p> <p><emphasize>Eckhard Bieger</emphasize>



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