Beitrags- vs. Leistungszusage
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Betriebsrente im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Betriebsrentengesetz – BetrAVG seit 1974 geregelt. Betriebliche Altersversorgung ist nicht nur als Zusatzrente konzipiert, sondern auch für Invalidität und Tod, wenn sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Trotz einer Reihe von Gesetzesänderungen sind in der BRD keine beitragsdefinierten Zusagen erlaubt, sondern Leistungszusagen, d.h. es wird den Betriebsnagehörigen eine bestimmte Summer versprochen. Beitragsdefinierte Zusagen verpflichten die Unternehmen nur für Beträge, die sie in die jeweilige Kasse einzahlen und die dann in Wertpapieren angelegt werden. Aus den Erträgen der Wertpapiere wird dann, je nach Ausschüttung, die Zusatzrente berechnet. Eine Garantie für die Höhe der Leistung wird nicht gegeben. Damit unterscheidet sich Deutschland bisher von Ländern, wie England, Niederlande oder der Schweiz. Dort liegen Umfang und Höhe der betrieblichen Altersversorgung ein Vielfaches der in Deutschland.
Bei der beitragsdefinierten Zusage richtet sich die Höhe der Leistung auch nach dem Ertrag der veranlagten Mittel. Bei der leistungsdefinierten Zusage wird die Höhe der Auszahlung vorher zugesagt. Um diese Höhe zu berechnen, wird eine interne Verzinsung angenommen, die dann in der Veranlagung der Mittel zu erzielen ist. Für die Leistung ist eine Deckungsrückstellung zu bilden. Diese wird mit einem Zinssatz, dem sogenannte Höchstzinssatz berechnet, der von der Aufsichtsbehörde festgelegt wird. Meistens ist dies auch der Zins mit dem die Leistung berechnet wird. Dieser Höchstzinssatz ist ähnlich der Rendite hochwertiger europäischer Staatsanleihen und deshalb aktuell sehr niedrig (0,9% p.a.)
Einfluss der Garantie auf die Rendite der Veranlagung und die Höhe der Leistungen
Das grundlegende Modell in der Finanztheorie postuliert einen positiven Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko. Der höhere Ertrag geht einher mit einer stärkeren zeitlichen Schwankung dieses Ertrags, so der Volatilität z.B. der Börsen- und Anleihekurse. Anders ausgedrückt: Die Volatilität, also die Schwankung des Ertrags wird mit zusätzlichem Ertrag, der Risikoprämie bezahlt.
Die Kosten der Garantien
Bei einer leistungsdefinierten Zusage wird die Garantie vom Arbeitgeber oder bei der Lebensversicherung vom Versicherungsunternehmen versprochen. Das Versicherungsunternehmen bildet diese Garantie intern nochmals mit Sicherheitszuschlägen ab, was ebenfalls die Rendite der Veranlagung reduziert. Dies zeigt sich auch in der Art, wie die Lebensversicherer aktuell veranlagen. So ist die Quote, wieviel in Aktien veranlagt wird im niedrigen einstelligen Prozentbrereich. Der Rest wird vor allem in Anleihen investiert.
Was bevorzugt der Arbeitnehmer: höheren Ertrag oder Sicherheit?
Bei diesen niedrigen Verzinsungen kann die Garantie kaum im Interesse des Arbeitnehmers sein; alleine da sie materiell nicht mehr viel wert ist. Eine Rente, die in Ihrer Höhe variabel ist, muss vermittelt werden. Dies ist aber auch in anderen Ländern, wie z.B. in Österreich, die ebenfalls die weitestgehende Reduzierung der Garantien erlaubt haben, gelungen. Die Arbeitnehmer brauchen aber eine höherwertige und unkomplizierte betriebliche Altersversorgung. Das ist nicht mehr die Lebensversicherung. Dies sollte nicht durch die Lebensversicherer, die ihren hochlukrativen Markt der Garantien schützen wollen, verhindert werden. Diese wenden sich vehement gegen den vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf.
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