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Start des Digitalmarktgesetzes: EU stärkt die Rechte der Nutzer:innen im Netz

Am 07. März um 23:59 Uhr war es so weit: Die Compliance – Zeit zur Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) ist abgelaufen. Damit trat das „Gesetz über digitale Märkte“ in der EU in Kraft, welches die Rechte der Nutzer:innen im Netz schützen und die Markmacht von „Gatekeepern“ wie Apple und Amazon beschränken möchte. Doch ist Europa dadurch fit das digitale Zeitalter?

Die Europäische Union versucht mit dem heute in Kraft getretenen „Gesetz über digitale Märkte, die „marktbeherrschende Stellung“ von 22 so genannten „Gatekeeper“-Diensten zu beschränken. Die Betreiber sind die großen fünf US-Tech-Konzerne Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta sowie der Konzern Bytedance (TikTok).

Das DMA-Gesetz soll für mehr Wettbewerb bei den digitalen Diensten führen. So muss zum Beispiel Apple auf seinen Geräten Apps von anderen Shops zulassen und WhatsApp muss sich für andere Dienste „öffnen“, anders als andere Messanger-Dienste wie „Signal“ (dessen Verschlüsselungstechnologie WhatsApp nutzt) oder „Telegram“ (das wiederum kritisiert, dass WhatsApp seinen Code nicht offenlege und nicht genau angebe, was sie mit den Daten machen).

Apple reagiert und führt eine neue Bezahlstruktur aber auch eine neue „Kerntechnologie“-Abgabe für Apps mit mehr als eine Millionen Downloads ein, wenn diese nicht über den Apple App Store vertrieben werden. Dienste wie „Spotify“ (die unter diese Regelung fallen) kritisieren daher Apple. Der iPhone-Konzern wiederum begründet die Zusatzkosten durch höhere Sicherheitsmaßnahmen. Hier dürften wohl erst Gerichte endgültige Klarheit bringen, ob diese Umsetzung des DMA rechtmäßig ist?

Die Spielregeln im Netz neu definieren


Befürworter:innen sprechen von einem „bahnbrechenden Versuch“, mit dem die Europäischen Union versucht, „die Spielregeln im Netz neu zu definieren“. Das DMA trifft auf eine bisher größtenteils unregulierte digitale Landschaft, in denen von „marktbeherrschenden Monopolen“ gesprochen wird. Das DMA zielt stattdessen darauf ab, „den digitalen Raum gerechter und offener zu gestalten.“ Das Digitalmarktgesetz will diese Märkte auch für kleinere Unternehmen öffnen, dadurch Innovationen fördern und zudem die „Interoperabilität“ zwischen Diensten verbessern.

Aber nicht nur für Unternehmen ändert sich durch die gestrige Nacht etwas. Nach dem Ablauf der Compliance-Frist am 07. März um 23:59 Uhr soll sich auch etwas für die User:innen ändern: Ihre Wahlfreiheit und Rechte sollen verbessert werden! Die Maßnahmen sind: Stärkung der Nutzer:innen durch mehr Kontrolle über ihre Daten sowie durch Erhöhung der Portabilität von Daten zwischen Diensten.  

Doch ist Europa dadurch auch fit für das digitale Zeitalter?

Ja, wenn der Digital Markets Act (DMA) durch eine Transparenzpflicht sowie ein unabhängiges Kontrollsystem begleitet werden, kann verhindert werden, dass das DMA ein zahnloser „Papiertiger“ wird. Dass die Forderungen der Europäischen Union auch große Techkonzerne in die Knie zwingen können, zeigte der Meta-Konzern, als dieser die Einführung von „Threads“ zunächst in der EU wegen der zu hohen Auflagen nicht durchführte. Doch ohne die Nutzer:innen aus der EU (und ihren Einnahmen) konnte der Facebook-Konzern doch nicht lange auskommen und gab daher nach. Jetzt ist „Threads“ in der EU verfügbar und gilt als großer "Gegner" von „X“ (Twitter).

Christian Schnaubelt
(Chefredakteur von explizit.net)

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Kategorie: Monatsthema

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