Arbeitslosigkeit ist ein Phänomen der Industriegesellschaft, in der die meisten abhängig beschäftigt sind und daher entlassen werden können. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung selbständig ist, so noch vor dem Ersten Weltkrieg als Bauern oder Handwerker, war die Zählung der Arbeitslosen noch kein Erfordernis. Auch heute kann derjenige, der selbständig ist, arbeitslos sein, wenn er z.B. keine Aufträge hat, er wird aber nicht gezählt. Deshalb wird Arbeitslosigkeit durch Organisationen, Ministerien oder durch Gesetz vom Parlament bestimmt. Diese Definition, die sowohl den gesellschaftlichen Status wie auch die Belastung der Kassen, aus denen Arbeitslose Unterstützung erhalten, wurde im Laufe der Zeit öfters geändert. Meist sind die Definition und der Status der Arbeitslosigkeit mit einer Reihe von Fürsorge- wie auch Sanktionsmaßnahmen verbunden.
Die Berechtigung auf Unterstützung bestimmt, wer statistisch arbeitslos ist
Damit Arbeitslose Leistungen erhalten können, muss der Kreis derer, die prinzipiell unter die Definition „arbeitslos“ fallen, festgelegt werden. Nicht unter die Definition „arbeitslos“ fallen nach der meist vorherrschenden Methodik: Kinder, Rentner, Invaliden bzw. Erwerbsunfähige. Auch ist der der Kreis auf den zivilen Bereich beschränkt, Militär oder der Klerus fallen nicht darunter. Die Definition ist auf abhängig Beschäftigte beschränkt. Selbständige gelten nicht als arbeitslos, selbst wenn sie wegen Auftragsmangel de facto arbeitslos sind.
Die Definition der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Umfang der Betroffenen, korreliert und basiert mit dem aktuell bestehenden Lohnniveau. Mit steigendem Lohn wird die Nachfrage nach der Arbeitsleistung sinken und umgekehrt.
Messgrößen für Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit kann absolut oder in % gemessen werden. Bei der Messung in %, der Arbeitslosenquote, wird ein Quotient gebildet aus der Zahl der Arbeitslosen dividiert durch die (Zahl der Erwerbstätigen + Zahl der Arbeitslosen).
In Deutschland wird die Arbeitslosenquote mindestens seit 1927 erhoben. Damals wurde im europäischen Vergleich relativ spät ein Gesetz zur Arbeitslosigkeit, das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingeführt. Die Aufgaben wurden der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung übertragen.
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in der EU
Im der EU gilt laut EZB aktuell eine sehr enge Definition von Arbeitslosigkeit vor. Nach dieser ist jemand dann arbeitslos, wenn er
- keine Arbeit hat
- innerhalb von 14 Tagen mit der Arbeit beginnen kann.
- aktiv sucht
Nach dieser Definition beträgt die Arbeitslosigkeit Ende 2016 im EU-Raum 9,5 % zu.
Laut EZB muss man noch mehr Gruppen hinzurechnen, um den Umfang der Unterbeschäftigung und dessen Einfluss auf die Volkswirtschaft zu erkennen.
Laut EZB muss man noch mehr Gruppen hinzurechnen, um den Umfang der Unterbeschäftigung und dessen Einfluss auf die Volkswirtschaft zu erkennen.
Die Gruppe, der Inaktiven, die entweder nicht aktiv suchen oder nicht innerhalb von 14 Tagen beginnen können.
Die Gruppe der unzureichend Beschäftigten, bereits mit 1h Arbeit pro Woche zählt man nicht als arbeitslos
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