Durcheinander der EU-Gesetzgebung Foto: explizit.net, E.B.

Europa für Autorenschaft – mit schlechten Regelungen

Junge Menschen haben nicht nur über Facebook, sondern auf der Straße gegen ein europäisches Rahmengesetz demonstriert – und doch hat das Parlament in Straßburg für Abgaben der Plattformen an die Urheber von Videos, Musikstücken, Fotos, Textes, von Software gestimmt. Warum war das richtig und warum haben die konkreten Regelungen solche Proteste hervorgerufen. Ein Kommentar, auch in eigener Sache:

Das Urheberrecht ist im Prinzip einfach, aber in der Umsetzung braucht es die Regelungen, die das Ziel ermöglichen, nämlich möglichst viele Zuschauer, Höre, Leser zu erreichen und zugleich den Machern zu ermöglichen, den nächsten Text zu formulieren, das nächste Lied zu komponieren, das nächste Video zu drehen. Das ist bei den klassischen Medien eingespielt. Das Prinzip lautet immer: Nur der Urheber, also der Texter, Fotograf, Komponist, Filmemacher besitzen das Urheberrecht. Andere können nur die Werke nutzen, z.B. als Buch verkaufen oder als Video bei YouTube abrufbar machen. Das ist deshalb logisch, weil eine Sonate nicht den Komponisten, eine Foto nicht den Fotografen wechseln kann. Aus diesem Prinzip folgt, dass nur der Urheber der Eigentümer seines Werkes ist und niemand es ohne Zustimmung des Machers nutzen darf.

Das Internet kann nicht kostenfreies „tanken“

Anders als das Buch oder die Zeitung ist das Internet mit der Botschaft gestartet, dass dort endlich alles kostenfrei sei. Das geht auch jetzt mehr als zwanzig Jahre so. Deshalb schwingt in den Protesten noch ein hohes Maß an Nostalgie mit, der Traum vom endlosen Surfen, Videos schauen und keine Rundfunkgebühren oder Abo-Gebühren mehr. Werbung wie beim Privaten Fernsehen sollte die Finanzierung sicherstellen. Aber das Internet ist kein idyllischer Garten Eden, sondern alle haben in den Apfel gebissen, ob sie nun ein iPhone nutzen oder nicht. Es ist nämlich das Geld dazu gekommen, das wie erwartet durch Werbung verdient wird. Für die Werbung hat sich das Netz als sehr erfolgreich herausgestellt, weil man genau die Leute erreichen kann, die einen Staubsauger kaufen wollen, eine Reise planen, einen Qualifikation erwerben wollen. Diese  Käufer bzw. Touristen geben bei Google Suchwörter ein und Google stellt die entsprechende Werbung dazu. Inzwischen haben Google, Facebook u.a. so viele Daten über jeden von uns gesammelt, dass sie uns die Werbung schon einspielen, wenn wir online gehen. Der Haken an der Sache: Google zahlt nicht dafür, dass es im Internet so erfolgreich werben kann. Es wäre wie wenn Mercedesfahrer umsonst tanken könnten, jedoch die Opelfahrer für Mercedes mitbezahlen. Dass tuen nämlich die Autoren. Denn die Surfer kommen nicht zu Google, um sich die Werbung anzuschauen, sondern weil sie Inhalte suchen. Die kommen aber von dem Opel- und Ford-Fahrern, die nämlich als Autoren oder als Zeitung Inhalte online stellen. Während die Zeitungen ihre Autoren bezahlen, macht Google das nicht. Die Protestierer haben also für die Privilegien der Mercedes-Fahrer im Internet gekämpft und dazu noch die Monopolstellung von Google weiter zementiert. Denn wenn Google zahlen müsste, könnten andere Plattformen aufholen. Die müssten auch zahlen, aber bei einer geringeren Klickzahl auch entsprechend weniger.

kath.de, explizit.net, hisnehen.net gehen leer aus

Eigentlich könnten wir aufatmen. Wir schaffen ja auch für Google ein Umfeld, in dem Werbung sich verkaufen lässt. Hier kommt jetzt die Unzulänglichkeit des in Straßburg beschlossenen Gesetzesrahmens zur Wirkung. Dieser besagt, dass das Geld von Google nur den Zeitungsverlagen zukommen soll. Das ist am geltenden Urheberrecht vorbei, denn nicht die Verwerter, sondern die Macher müssen zu Geld kommen. Damit zementieren die Verlage weiter das Monopol von Google und damit den ständigen Geldfluss in dessen Kasse. Für kath.de u.a. fallen keine Kosten für Papier, Druck und das Austragen der Zeitungen an. Deshalb reichen uns € 30.- nicht im Monat, sondern für ein ganzes Jahr. Wir hoffen, dass unsere Leser uns weiter am Leben erhalten.

Uploadfilter reichen für YouTube nicht

Die Proteste richteten sich auch gegen eine Regelung für YouTube u.ä. Plattformen. Diese sollen sicherstellen, dass die hochgeladenen Videos nicht anderswo genommen wurden, z.B. von einer DVD, sondern der Urheber den Upload freigeben hat. Das ist mit einem Filter nicht sicherzustellen. Denn das Urheberrecht verlangt das explizite Einverständnis des Inhabers. Den könnte YouTube problemlos einholen, in dem sich der Urheber mit Email und Adresse ausweist und auf eine  automatisch geschickte Mail hin bestätigt, tatsächlich der Urheber zu sein. Wenn trotzdem jemand etwas bei YouTube einstellt, der nicht der Urheber ist oder das Einverständnis des Urhebers nicht eingeholt hat, ist nicht YouTube  zu behaften, sondern es kann eine Forderung an denjenigen weitergeben, der gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Also alle Proteste nicht notwendig, sondern nur eine Regelung, die auch sonst im Internet funktioniert. Die Demonstrationen waren auch deshalb bloße Nostalgie, weil YouTube sich technisch wie auch rechtlich nicht von der Mediathek eines Senders unterscheidet. Die Videos liegen alle auf Servern von YouTube wie die bei Arte oder dem ZDF.  YouTube hätte längst mit Prozessen überzogen werden können, wenn ein Urheber ein von ihm erstelltes Video entdeckt hätte, dessen Verbreitung er der Plattform nicht erlaubt hat. Es ist daher rechtlich nicht möglich, dass mit einer Filtersoftware erst nachträglich geprüft wird, die Plattform muss vorher die Zustimmung einholen.

Dass eine striktere Registrierung wegen der Fakes und vor allem der Deepfakes unumgänglich ist, ist keine Frage des Urheberrechts, erfordert aber eine striktere Registrierung. Dazu ein Beitrag 


Kategorie: Medien

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