Foto: Joanna Karnat, CC BY 3.0

Polen im andauernden Verfassungsstreit

Verfassungswidrig, verfassungswidrig, verfassungswidrig! Das Urteil des Verfassungsgerichts könnte deutlicher nicht sein. Doch ist es überhaupt rechtskräftig?

 

Verfassungswidrig, verfassungswidrig, verfassungswidrig! Das Urteil des Verfassungsgerichts könnte deutlicher nicht sein. Doch ist es überhaupt rechtskräftig?

In den vergangenen zwei Tagen haben Richter des Verfassungsgerichts in eigener Sache beraten. Das Parlament hatte im Dezember

<p> Die Entscheidung der Richter ist eindeutig: das Gesetz widerspricht der Verfassung. Viele einzelne Änderungen sind auch für sich genommen verfassungswidrig. Das Gesetz paralysiere das Gericht, insbesondere die geforderte 2/3-Mehrheit für Entscheidungen sowie die Vorgabe, dass alle Anfragen chronologisch bearbeitet werden müssen.</p> <h2>Mit neuen Regeln neue Regeln überprüfen</h2> <p>Doch die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) interessiert das nicht. Premierministerin Beata Szydło hat angekündigt, das Urteil nicht anzuerkennen. Denn: das Gericht arbeitete noch nach den alten Prinzipien. Laut der PiS hätte es aber das Gesetz, das die neuen Regeln vorschreibt, auch bereits nach den neuen Regeln überprüfen sollen. Klingt paradox? Ist auch so. Formell aber korrekt.</p> <h2>Zwölf Richter entscheiden, trotzdem kein Fortschritt</h2> <p>Die Richter haben sich in einer zwölfköpfigen Zusammensetzung getroffen. Das ist eigentlich schon ein Fortschritt. Bis vor kurzem gab es überhaupt nur zehn Richter, die ihre Arbeit ausführen konnten. </p> <p>

<p> Es sind also mittlerweile zwei von der PiS gewählte Richter zugelassen worden. Doch auch zwölf Richter reichen seit Dezember nicht mehr aus. Denn in solch essentiellen Fragen müssen laut den neuen Regeln mindestens 13 Richter entscheiden.</p> <h2>Prozess voller Vorwürfe</h2> <p>Die Richter befragten während des Entscheidungsprozesses viele Akteure der polnischen Opposition und Zivilgesellschaft. Sie legten ihre Sicht der Dinge dar, nutzen die Gelegenheit aber auch, um sich in Szene zu setzen und der PiS-Regierung Vorwürfe zu machen. Das führte unter anderem zu kuriosen Auseinandersetzungen.</p> <p>Der Abgeordnete Borys Budka von der oppositionellen Bürgerplattform (PO) kritisierte beispielsweise das schnelle Tempo des Gesetzgebungsprozesses. Die PO hingegen hätte an ihren </p> <p>

<p> fast zwei Jahre im Parlament gearbeitet. Richter Stanisław Biernat wies ihn zurecht. Der Gesetzgebungsprozess der PO habe nicht so lange gedauert, weil es das Parlament so wollte, sondern weil teilweise wochenlang überhaupt nichts passiert sei.</p> <h2>Justizminister nimmt „Treffen der Richter“ nicht ernst</h2> <p>Auch von außerhalb des Prozesses gab es Kritik. Justizminister Zbigniew Ziobro bezeichnete den Prozess als ein bloßes „Treffen der Richter“, im Gegensatz zu einem ordentlichen Prozess des Verfassungsgerichts. Er warf den Richtern außerdem vor, ihn nicht nach seiner Meinung gefragt zu haben. Er ist nämlich seit kurzem außerdem Generalstaatsanwalt. Sein Vorgänger hatte bereits seine Einschätzung zu Protokoll gegeben - sie war durchaus kritisch. Nach dem Wechsel zog Ziobro sie zurück und bat die Richter, ihm 14 Tage Zeit zu geben, um seinerseits ein Einschätzung einzureichen.</p> <h2>Rechtskräftig oder nicht?</h2> <p>Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist umstritten. Vorsitzender Rzepliński meint, das Gericht unterstünde einzig und allein der Verfassung - so steht es in der Verfassung. Außerdem seien alle bisher geltenden Formalien eingehalten worden. PiS-Politiker weisen aber daraufhin, dass die Arbeitsweise des Gerichts laut Verfassung ein Gesetz festlegt. Aktuell gelte das Gesetz von Dezember 2015.

<h2>Inhaltlich und formal umstritten</h2> <p>Die inhaltlichen Vorschriften des Gesetzes kann man kontrovers diskutieren. Wird das Gericht damit gelähmt oder fordern sie nur größere Effizienz? Das Verfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil auch die Formalien des Gesetzes kritisiert. Ob die Gesetzgebung zu schnell ging, ist auch Ansichtssache. Es ist schwierig, zweifelsfrei zu sagen, ob das heutige Urteil rechtskräftig ist oder nicht.</p> <h2>Ohne <emphasize>vacatio legis</emphasize> geht es nicht</h2> <p>Ein Aspekt ist jedoch eindeutig problematisch: das Gesetz wurde rechtskräftig am Tag seiner Publikation, es gab keine sogenannte „vacatio legis“. Demnach gab es also gar keine Möglichkeit zur Überprüfung. Dass das Verfassungsgericht überhaupt in eigener Sache entscheiden muss, ist zwar grundsätzlich problematisch.</p> <h2>Reform sinnvoll, Konflikt nicht</h2> <p>Sinnvoller wäre es sicherlich, wenn beispielsweise das Oberste Gericht (das zweithöchste in Polen) oder eine andere Institution sich mit der Arbeitsweise des Verfassungsgerichts befassen würde.</p> <p>Doch solange das nicht der Fall ist, muss der Gesetzgeber adäquate Zeit für eine Überprüfung einräumen. Das hat die PiS nicht getan. Anstatt das Justizsystem umfassend und sinnvoll zu reformieren, hat sie mit einem gesetzlichen Schnellschuss den Konflikt verlängert.</p> <p>Die Venedig-Kommission soll ihrerseits bis Ende der Woche ihre Einschätzung zu dem Gesetz abgeben. Eine Voreinschätzung ist bereits veröffentlicht worden. Sie klingt eher kritisch. Ob die PiS die abschließende Version akzeptieren wird, bleibt abzuwarten. Es ist vorerst die letzte Möglichkeit für die Regierung, sich in dieser Sache kooperativ zu zeigen.</p> <p>© Nikolas J. Schmidt</p>


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