Mit der AfD im Fernsehen auftreten: Die Ausladung der AFD zur Elefantenrunde und der Eklat, den Juliane Klöckner daraus gemacht hat, haben die Frage auf den Punkt gebracht: Wie gehen die etablierten Parteien und gleicherweise die Medien mit der AfD um? Gehören die Anhänger dieser Partei zu den Bundesbürgern, mit denen man spricht oder sind sie als Gesprächspartner auch nicht akzeptabel. Die SPD in Rheinland Pfalz bleibt bei ihrer Weigerung, sich mit Vertretern dieser Partei in eine Runde zu setzen. Aber wie will sie mit den Bürgern, die sich durch diese Partei vertreten fühlen, dann ins Gespräch kommen?
Die SPD, das sind in Sachen der Demokratie die „Reinen“
Die SPD will die demokratischen Werte so vertreten, dass sie auf deutlichen Abstand zu den Sprechern und Sprecherinnen dieser Partei geht. „Wir zeigen uns als lupenreine Demokraten, wenn wir mit ihnen nicht gemeinsam in einer Diskussionssendung auftreten.“ Die Zuschauer könnten ja auf die Idee kommen, dass die AfD für richtige Demokraten doch wählbar ist. Diese Attitude einer moralischen Überlegenheit hat bei den Achtundsechzigern funktioniert. Man konnte damals Franz Josef Strauß, der den Spiegel mit einem Durchsuchungsbefehl mundtot machen wollte, zum Buhmann stilisieren. Wer gegen Strauß war und noch so wählte, der war der bessere Demokrat. Bader-Meinhof u.a. haben diese moralische Attitude für sich in Anspruch genommen, um nicht so gut dastehende Demokraten, weil Vertreter des Kapitals und ehemalige SS-Mitglied, also Hanns Martin Schleyer, gefangen zu nehmen und dann umzubringen, als in Mogadischu die Lufthansamaschine befreit wurde.
Diese Muster haben sich in das Gedächtnis der Linken eingegraben und scheinen weiter zu wirken. Es „scheint“ wie eine magische Aura, Reinheitsgebote sind in Sachen Demokratie einzuhalten. Aber was ist mit den Bürgern, die die AfD wählen wollen. Könnte man die nicht überzeugen anstatt sie für „unrein“ zu erklären?
Die AfD könnte ein Papiertiger sein
Die in den Augen der SPD und Grünen „Unreinen“ sind in einer Demokratie so lange schwach, wie man sie entweder wegen Ablehnung des Grundgesetzes verbieten kann oder ihnen die Wähler wegnimmt. Gehören die AfD-Anhänger in den Augen von SPD und Grünen auch zu den „Unberührbaren“. Dann müsste man sie konsequenterweise von der Wahl ausschließen, nicht durch Polizeimaßnahmen, sondern indem man die Partei verbietet. Aber würden sich die Anhänger damit abfinden? Die AfD gibt doch Unzufriedenen eine Plattform, die sich bei den Regierenden erst einmal Gehör verschaffen wollen. Ob diese Bürger auf die Dauer die Partei für notwendig halten, hängt doch wesentlich davon ab, wie die anderen Parteien die Probleme angehen, die die Anhänger der Afd auf der Tagesordnung sehen wollen.
Nur die Auseinandersetzung mit der AfD kann ihre Anhänger überzeugen
Im Übrigen sollten doch alle, die die AfD nicht im Parlament haben wollen, diese thematisch herausfordern. Dann kann jeder sehen, ob diese eine Lösung von Problemen vorlegen, die in deren Augen nur durch Wahl der Afd gelöst werden könnten. Die Piraten sind doch gerade dadurch so schnell von der Bühne verschwunden, weil sie durch alle Talkshows geschleift wurden.
Die Verteidiger der Werte des Grundgesetzes überzeugen dadurch, dass sie diese Werte konsequent umsetzen. Sonst unterstützen sie doch die Protesthaltung vieler Bürger, die die Afd als einzig wählbare Partei sehen und verbreiten Misstrauen gegen die Parlamente. Der SPD bleibt am Ende nichts anderes übrig, als die Zuflucht zu Volksentscheiden zu nehmen - weil sie das Vertrauen in die Mechanismen der Demokratie zerstört hat. Die anderen Parteien haben dabei kräftig mitgeholfen. In NRW ist Vergleichbares geschehen. Informationen zu der Silvesternacht wurden zurückgehalten, weil sie für die Landesregierung politisch nicht opportun waren. Besser kann man doch die Daseinsberechtigung der AfD nicht aufzeigen.
Öffentliches Forum für die Parteien
Die Zulassung einer Partei zu einer Wahlsendung kann durch ein Gesetz und keine andere Regelung begrenzt werden. Ansonsten wird diesen Parteien die ihnen verfassungsmäßig zustehende Informationsfreiheit eingeschränkt. Auch wenn es in rhein Pfalz ein gesetzt gibt, das nur den im Landesparlament vertretenen Parteien Rederecht in einer Fernsehdebatte gibt, geht es hier zuerst um Art. 5 des Grundgesetzes. Und es geht um eine öffentlich-rechtliche Institution, die es nur gibt, damit der Bürger seine Informationsrechte wahrnehmen kann. Dass die Parteien über Eingriffe in die Rundfunkfreiheit und gesetzliche Tricks ihre Wahlaussichten verbessern wollen, liegt in der Natur der Sache. Es braucht dazu ein Gegengewicht. Gerade deshalb hat ja das Verfassungsgericht die Rundfunkgesetzgebung so stark beeinflusst. Es waren in der Gründungsphase des ZDF die Kirchen, die das wegweisende Urteil des Gerichts angestoßen haben. Damals ist erstmals herausgearbeitet worden, dass Rundfunk Sache der Länder ist. Wenn die Länder dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese verfassungsrechtliche Basis entziehen wollen, dann sind sie schon ziemlich weit gekommen. Offensichtlich soll es so sein, dass die Landesregierung in Rheinlandpfalz entscheiden will, ob die AfD gewählt werden kann. Die Regierungsparteien können entscheiden, sich nicht mit AfD-Vertretern in eine Runde zu setzen. Der SWR kann aber deshalb die Afd nicht ausladen. Dass die Regierungsparteien die Anhänger der Partei vor den Kopf gestoßen und die Wahlentscheidung dieser Gruppe in der Bevölkerung gefestigt haben, liegt auf der Hand. Dass es so weit kommen konnte, liegt u.a. daran, dass der SWR offensichtlich von der Staatskanzlei in Mainz gesteuert wird und dass es in Rheinland-Pfalz nur noch vier Tageszeitungen gibt. Das Internet als korrigierendes Medium ist offensichtlich noch nicht auf der Höhe der Zeit.
Deutlich ist: Die Regierung in Mainz war sich ihres Einflusses so sicher. Die Sicherheit hat der AfD den Gang nach Karlsruhe ermöglicht.
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