Kathedrale von Amiens, Foto: explizit.net

Katholische Kirche kann sanieren

Es geht um die Betriebsrenten, die Caritas und Diözesen zusätzlich zur Rentenkasse versprochen haben. Unter Beteiligung der Mitarbeitervertretungen hat man in der Kasse für Zusatzversorgung ein Loch entstehen lassen. Wegen mäßiger Anlagestrategien und niedrigen Zinsen konnten die versprochenen Zahlungen aus den Zinserträgen nicht mehr finanziert werden.

250 Millionen jährliche Zahlungen waren notwendig. Jetzt hat Andrea Nahles die Kirche von dieser Last befreit. Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht es der Bischofskonferenz, die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, die KZVK nachhaltig zu sanieren.

Die erste große Sanierung der KZVK in 2002

Die KZVK hatte wie viele öffentliche Arbeitgeber gewährte, abhängig von Einkommen und Dienstjahren, für den Arbeitgeber Kirche einen Prozent-Satz des Einkommens als Rente. In die Berechnung floss auch die jeweils gestiegene staatliche Rente mit ein. Diese Renten oder Rentenanwartschaften hinkten spätestens mit Beginn der 90er Jahre den Einkommenszuwächsen der Beschäftigten nach. Da bestimmte Prozentsätze als Zusatzrente garantiert wurden, musste die KZVK diese Differenz ausgleichen.

Die Umgestaltung in 2002

Die KZVK hat wie viele andere Einrichtungen, z.B. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, zu Beginn des neuen Jahrtausends dieses Gesamtversorgungssystem reformiert. Es wurde auf ein beitragsorientiertes „Punktesystem“ umgestellt. Die Renten folgten nicht mehr direkt den Einkommenssteigerungen und die Höhe der gesetzlichen Renten wurde für die Rente nicht mehr berücksichtigt.

Umstellung der Finanzierung

Bis 2002 wurden die Renten aus einer Umlagefinanzierung bezahlt, die aktiv arbeitenden zahlen dabei mit einer Umlage direkt die Renten. Diese Art der Finanzierung wurde auf eine Finanzierung mittels des Kapitalmarktes umgestellt. Beiträge werden angespart und veranlagt und aus diesen sind die Renten dann zu bezahlen. Entscheidende bei Neuordnungen ist die Wertgleichheit, ob also Renten aus dem alten System ähnlich werthaltig waren wie im neuen. Ziel der Neuordnung war ja, Sondereffekte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die damit verbundene Unkalkulierbarkeit auszuschalten.

Die Aufwendungen für die KZVK hängen im neuen System entscheidend davon ab, welche Verzinsung man für die veranlagten Beiträge als erreichbar annimmt. Je höher die angenommene Verzinsung, umso niedriger die Kosten. Die KZVK ging 2002 von einer Verzinsung von 6,25% aus. Das war ein sehr ambitionierter Zinssatz, der die erwarteten Ausgaben für die Zahlungen an kirchliche Mitarbeiter niedrig hielt und damit die Umstellung als machbar erscheinen ließ

Die Verzinsung hinkt der Annahme weit hinterher

Eine  kalkulierte Verzinsung von 6,25% im Jahr 2002 oder von 5,25% im 2014 verlangt eine entsprechende Anlage der eingezahlten Mittel. Um die notwendige Rendite zu erzielen, muss in Aktien oder ähnlichen renditestarken Wertpapieren veranlagt werden. Die KZVK investierte aber kaum in Aktien,  sondern in sichere, aber renditeschwache Papiere. Die erzielte Rendite hinkte den kalkulierten Erträgen weit hinterher, so dass große Fehlbeträge entstanden. Im Umkehrschluss hätte ein niedrigerer Rechnungszins – zu dem damals schon absehbaren geringeren Zinseinkünften die Umstellung im Jahr 2002 als sehr viel kostenträchtiger erscheinen lassen.

Transparenz für die Aufsichtsgremien

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind jetzt reine Beitragszusagen möglich. Es wird also nicht mehr ein fester Betrag als Zusatzrente in Aussicht gestellt, sondern nur das Ergebnis, das mit der der tatsächlich erreichten Verzinsung. Meist ist der Anteil an Aktien in solchen Systemen weit höher, wie Vergleiche mit den Niederlanden oder Großbritannien zeigen.

Die beiden Seiten eines Versorgungswerkes, das Vermögen (Wertpapierbestände) und die Verpflichtungen, im Fachjargon Asset-Liability,  lassen sich in Beitragszusagen gedanklich besser trennen. Gerade für Aufsichtsräte, die nicht aus der Branche kommen, erleichtert dies die Arbeit. In den alten Systemen traten wegen der Komplexität und Verwobenheit der beiden Seiten oft intransparente Mechanismen auf. Solche waren selbst auferlegte Einschränkungen oder kurzfristige Umschichtungen in der Veranlagung. Diese wurden wie auch bei der KZVK, von den Aufsichtsräten oft nicht erkannt

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wäre Institutionen wie der KZVK und deren Trägern, also der Bischofskonferenz, zu raten, die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zu nutzen. Zumindest für Neueintritte könnte „problemlos“ das System auf Beitragszusage umgestellt werden. Das System würde transparenter und planbarer. Die Bischofskonferenz wäre nicht wie in der Vergangenheit nur abhängig von den Meinungen der Vorständer der KZVK und deren Berater oder Gutachter. 

Über das neue Gesetz über Betriebsrenten


Kategorie: Monatsthema

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Zum Seitenanfang