Die Rechtgläubigkeit des Papstes wird angefragt. Es geht um das Lehrschreiben zur Familie, speziell um die Frage, ob Menschen, die einen anderen Partner heiraten, zeitlebens von den Sakramenten ausgeschlossen sind. Können diese, im katholischen Sprachgebrauch Wieder- verheirateten, wieder zum Kommunionempfang zugelassen werden? Geht es dem Papst überhaupt um diese Frage? Im Folgenden wird nicht theologisch argumentiert, sondern kommunikationspraktisch.