Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, abgekürzt KVZK, wurde Mitte 2016 plötzlich Thema der Medien: Für 2015 war ein Fehlbetrag von 7 Milliarden Euro ausgewiesen. Das erregte kein großes Aufsehen, auch unter der Mitarbeiterschaft der Diözesen und der Caritas blieb es merkwürdig ruhig. Das Defizit hat sich kontinuierlich in den letzten Jahren aufgebaut. Offensichtlich haben die Aufsichtsgremien, in denen die verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen vertreten sind, die Warnzeichen überhört. Fehler in der Anlagestrategie wurden nicht korrigiert. Offensichtlich haben die Banken auch unnötig verdient. Der Experte für Pensionsberechnungen, Uli Spreitzer erklärt die Zusammenhänge:
Seit 1976 erhält die KZVK die Gelder für die betriebliche Zusatzversorgung der in der katholischen Kirche Beschäftigten. Entsprechend dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird sie in der Form einer Pensionskasse geführt.
Die Einzahlungen in die Pensionskasse
Der Arbeitgeber finanziert die Versorgung durch Beiträge, die er in die Kasse einzahlt. Seit einigen Jahren können sich auch die Mitarbeiter über Eigenbeiträge selber beteiligen. Mit der Einzahlung ist in der Sprache des Gesetzes ist dies eine Leistungszusage. Die Höhe der Rente wird fest zugesagt und ist notfalls durch den Arbeitgeber zu garantieren. Im augenblicklichen Zinsumfeld hat sich das Risiko für den Arbeitgeber beträchtlich erhöht.
Deshalb wurde die Zusage, v.a. im angelsächsischen Raum umgestellt. Dort sind bestimmt sich die Höhe der Rente unter Berücksichtigung der versicherungsmathematischen Rechengrundlagen am Wertzuwachs der angelegten Beiträge.
Die Leistungen der kirchlichen Zusatzversorgung
Die KZVK bietet das gesamte Spektrum der betrieblichen Altersversorgung an, d.h. Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Die Zusage ähnelt der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Der gezahlte Beitrag in Höhe von aktuell 5% des Einkommens wird versicherungsmathematisch in Leistungspunkte umgerechnet. Die Summe der Leistungspunkte, multipliziert mit einem Festbetrag von aktuell 4 EUR ergibt den Betrag der monatlichen Rente.
Der Rechnungszins, Rendite und Rechnungsparameter der Anlagen
Für die Umrechnung des Beitrags auf die Leistung wird ein Rechnungszins angenommen. Je höher, umso höher ist die Höhe der zugesagten Rente. Die Rendite der angelegten Beiträge sollte mindestens diesen Rechnungszins erreichen. Wird er nicht erreicht, so sind die Verpflichtungen nicht ausfinanziert. Der Vorstand hat dann Maßnahmen einzuleiten um dies zu beheben.
Um die Leistungen zu berechnen und diese versicherungsmathematisch zu bewerten, sind biometrische Rechnungsgrundlagen notwendig. Diese ändern sich mit der Zeit, da sich u.a. Lebenserwartung, Verheiratungswahrscheinlichkeit, Wahrscheinlichkeiten für Invalidität ändern.
V
ermögen und Verpflichtungen laufen auseinander
Der Jahresbericht der Kasse enthält keine detaillierte Aufstellung über die Anlagen und Verpflichtungen, um diese genauer zu analysieren. Dennoch ist folgendes erkennbar. Der Wert des veranlagten Vermögens und der Verpflichtungen weichen schon einige Jahre deutlich voneinander ab. Die Darstellung dieses Auseinanderlaufens hätte früher deutlicher erfolgen sollen. Im Einzelnen:
Die Unterfinanzierung hat sich seit Jahren aufgebaut
Die neuen Richttafeln R 2005 G der Heubeck AG zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden erstmals 2008 verwendet. Die neuen Richttafeln führen zu höheren und adäquateren Ausweisen der Pensionsverpflichtungen, so dass die Unterfinanzierung unnötig spät transparent wurde.
Bis 2014 wurden die Berechnungen mit Rechnungszins von 6,25% durchgeführt. Dieser ist sehr hoch und müsste durch die Veranlagung der Beiträge tatsächlich erzielt werden. Bezogen auf die vorherrschenden Finanzinstrumente bedeutet dies: je höher der Rechnungszins, desto höher sollten die Anteile an Aktien und anderen hochrentierlichen und risikoreichen Instrumenten sein. Dazu passte aber die Veranlagung nicht. Ein Anteil an Aktien von ca. 10% und der Rest in festverzinslichen Papieren führen dazu, dass die notwendigen Zinserträge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichten, die versprochenen Zahlungen zu gewährleisten. erreichbar ist. Um das Leistungsversprechen zu erfüllen, waren damit Nachschüsse „vorprogrammiert“.
Die aktuellen Abänderungen der Gremien und Struktur
Am 14. 12 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) die personelle Besetzung der neuen Organ- und Aufsichtsstruktur der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse beschlossen. Neben Neubesetzung des Aufsichtsrats wurden zwei neue Gremien um strukturiert bzw. neu geschaffen. Wie das Defizit aufgefangen werden soll, ist aus der
<h2>Zum Vergleich die KZVK der Evangelischen Kirche</h2> <p>In Institutional Money war vor kurzem ein Interview mit Dr. Gerdes zu lesen. Diese wurde in Mathematik am MIT promoviert und war lange bei der Allianz und bei PIMCO tätig. Er ist jetzt in verantwortlicher Position bei der evangelischen Zusatzversorgungskasse. Diese steht vor ähnlichen Herausforderungen wie die Kasse der Katholischen Kirche in Deutschland. Sein Programm könnte auch dort hilfreich sein. Kernpunkte ist, in der Veranlagung kostenbewusst durch Kontrolle der Managementgebühren und Provisionen anzulegen und jedes Investment auf Transparenz, Kosten, Rendite, Risiko etc. abzuklopfen. Als Fazit für die KZVK. Die gute Rendite garantiert sich nicht durch Gremien, so hilfreich für Compliance die auch sind, sondern durch die Mühe der Arbeit bei der Auswahl und Analyse der Finanzprodukte, der Veranlagung und deren Steuerung.</p>
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