7 Milliarden Euro war der Fehlbetrag der Zusatzversorgungskasse der katholischen Kirche in Deutschland. Dieser Betrag ist nicht veruntreut worden, sondern fehlt - vor allem wegen der niedrigen Zinsen, um die versprochenen Zusatzrenten aus der Rendite des angelegten Geldes zu finanzieren. Eine Sanierung erfolgt durch höhere Einzahlungen des Arbeitgebers bis zum Jahr 2040. Aktuell liegt dieser Finanzierungsbeitrag bei einer ¼ Mrd. Euro pro Jahr; maximal kann er auf 2% der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Bediensteten steigen. Das ist eine Dimension wie ein zusätzlicher Tarifabschluss. Die Sanierung der Kasse ist damit auch für die katholische Kirche beschäftigungspolitisch relevant
Wie kam es zum Fehlbetrag?
Die KZVK sagt den Bediensteten der katholischen Kirche und “verbundener” Unternehmen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu, d.h. Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten.
Der Arbeitgeber finanziert dies durch Beiträge, die er in die Kasse einzahlt. Aktuell sind das 5,3% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, d.h. des Großteils eines Gehalts. Das ist ein sehr hoher Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung. Für diese Umrechnung des Beitrags auf die Höhe der Renten wird ein Rechnungszins angenommen. Je höher dieser tatsächlich ausfällt, umso höher die zugesagte Rente bzw. umso niedriger der Beitrag.
Als Rechnungszins erwartete die Kasse über Jahre 6,25% p.a. Diese Rendite erreichte sie über viele Jahre nicht mehr. Sie investierte zu sehr in sichere, aber renditeschwache Anleihen statt in renditestarke, aber größeren Schwankungen unterworfene Papiere wie Aktien. Die Aufsichtsgremien ließ die Verantwortlichen gewähren, ohne dass Rechnungszins angepasst wurde. Bei gleichbleibendem Beitrag hätte das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Höhe der zugesagten Renten reduzieren musste. Will man die Höhe der Renten erhalten, so ist der Beitrag zu erhöhen. Die Reduktion der Höhe der Renten ist arbeitsrechtlich aufwendig, jedoch für die Zusage zukünftiger Zusatzrenten durchführbar.
Die eingeleitete Sanierung
Im Dezember 2016 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands die personelle Besetzung der neuen Organ- und Aufsichtsstruktur der Kasse beschlossen. Damit sind Strukturen geschaffen, die ähnliche Fehlentwicklungen wie in der Vergangenheit verhindern können.
Es bleibt jedoch der Fehlbetrag. Dazu wurde ein Finanzierungsplan erstellt. Er betrifft den Großteil der Begünstigten, den sogenannten Abrechnungsverband S, aber nicht alle. Die Beitragsfreien ohne erfüllte Wartezeit sind nicht in den Sanierungsplan aufgenommen. Für diesen Verband S wurden mit einem realistischeren Rechnungszins von 3,25% p.a. die notwendigen Vermögen berechnet, die notwendig sind, um die Zusagen zu erfüllen. Gemäß der finanzmathematischen Barwertberechnung fehlen 4.524 Mio. Euro. Um diese Lücke zu füllen, sind gemäß aktuellem Finanzierungsplan bis 2040 pro Jahr 258 Mio. EUR zusätzlich zu einzuzahlen. Der Betrag kann und wird auch in Zukunft variieren, er ist aber pro Jahr auf 2% der Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Versicherten begrenzt. Damit sind die Beiträge von ca. 5 auf ca. 7% des Gehalts erhöht. Damit können die versprochen Zahlungen gewährleistet werden.
Wertung der Sanierungsleistungen
Die Kirche übernimmt vorbildlich die Sanierung, ohne die Leistungen der Bediensteten zu reduzieren. Andererseits sind die Beträge, um die Fehler der schlechten Veranlagung der Vergangenheit zu beheben, extrem hoch. Es entspricht einem Tarifabschluss von 2% oder mit 258 Mio. Euro ca. 2.500 gehoben bezahlten Vollzeitstellen.
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