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(K)ein Recht auf aktive Sterbehilfe in Belgien

(explizit.net/ kath.de)Kath.de-Kommentar:Das eigene Lebensende wird kontrollierbar

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Der Belgische Senat hat diese Woche ein Gesetz auf den Weg gebracht, das auch Kindern ein Recht auf aktive Sterbehilfe garantieren soll. Bei einer schweren körperlichen oder seelischen Erkrankung sollen in Zukunft Minderjährige frei darüber entscheiden dürfen, ob sie weiter leben wollen oder ihrem Leben ein Ende setzen. Die Meinungen zu dieser radikalen Öffnung der Sterbehilfe gehen weit auseinander. Anders als die passive Sterbehilfe, bei der lediglich Maßnahmen wie Wiederbelebungsversuche oder Beatmungsmaschinen eingestellt werden, um den Patienten „sterben zu lassen“, ist aktive Sterbehilfe eine Tötung auf Verlangen. Nicht eine Krankheit, sondern Ärzte beenden dann ein Leben.

(explizit.net/ kath.de)Kath.de-Kommentar:Das eigene Lebensende wird kontrollierbar

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Der Belgische Senat hat diese Woche ein Gesetz auf den Weg gebracht, das auch Kindern ein Recht auf aktive Sterbehilfe garantieren soll. Bei einer schweren körperlichen oder seelischen Erkrankung sollen in Zukunft Minderjährige frei darüber entscheiden dürfen, ob sie weiter leben wollen oder ihrem Leben ein Ende setzen. Die Meinungen zu dieser radikalen Öffnung der Sterbehilfe gehen weit auseinander. Anders als die passive Sterbehilfe, bei der lediglich Maßnahmen wie Wiederbelebungsversuche oder Beatmungsmaschinen eingestellt werden, um den Patienten „sterben zu lassen“, ist aktive Sterbehilfe eine Tötung auf Verlangen. Nicht eine Krankheit, sondern Ärzte beenden dann ein Leben.

Diese Form der Selbsttötung mit Hilfe Außenstehender wurde in Deutschland und in Österreich per Verfassungszusatz verboten. Zu schwer wiegt bis heute in der Politik die Erinnerung an die Euthanasie in der Zeit der Nationalsozialisten, als das die Erkrankung eines Menschen zur Rechtfertigung für seine Tötung politisch in Frage käme. Die Öffnung hin zur aktiven Sterbehilfe wie in den Niederlanden und Belgien trägt die Politik im deutschsprachigen Raum daher nicht mit.

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Klare Antworten in Fragen von Leben und Tod

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Die lebhaft diskutierte Frage, ob der eigene Todeszeitpunkt individuell plan- und kontrollierbar sein darf, offenbart einen Wandel der Gesellschaft. Hinter den unterschiedlichen Gesetzen versteckt sich eine tiefgreifende Individualisierung der europäischen Kultur. Beruf, Wohnort, Lebensform, Livestyle und vieles mehr dürfen frei ausgesucht werden. Je stärker ein Mensch seine Identität und seinen Lebensalltag selbst bestimmt, desto größer wird der Wunsch danach, das eigene Schicksal nicht dem Zufall oder der Entscheidung Anderer zu überlassen.

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Die Gesetze zur aktiven, bzw. passiven Sterbehilfe tragen dieser Individualisierung Rechnung. Dem Einzelnen eröffnet der Staat dadurch auch in gesundheitlichen Krisensituationen verschiedene Handlungsmöglichkeiten.Wie weit diese Entscheidung gehen dürfen, kristallisiert sich im gesellschaftlichen Diskurs heraus. In Deutschland haben Patienten beispielsweise das Recht, sich in Form einer Patientenverfügung gegen lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden. In Belgien tritt neben dieses „Sterbenlassen“ zukünftig auch die staatlich angeleitete Tötung auf Verlagen für schwer erkrankte Menschen. Unheilbar kranke Kinder erhielten somit ein Recht darauf, von ihren Ärzten getötet zu werden.

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Der Freitod als radikalste Form der Selbstverwirklichung?

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Wenn der Tod unausweichlich erscheint, mag er für schwerkranke Menschen womöglich seinen Schrecken verlieren. Für sie geht es dann nicht mehr um die Frage, ob, sondern vielmehr wie der Einzelne sterben muss. Wenn medizinische Gutachten qualvolle Schmerzen vorhersagen, bevor der Patient sterben wird, ist es nur menschlich, wenn die Betroffenen darüber nachdenken, wie sie ihrem Leiden angesichts der ausweglosen Situation entgehen könnten.

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Der Wunsch nach einem schmerzfreien Tod allein rechtfertigt aber nicht die Tötung von Menschen. Nur weil der Einzelne sich für einen Freitod entscheiden mag, ist nicht entschieden, ob diese Entscheidung es auch wert ist, umgesetzt zu werden. Im Christentum ist der Wert jedes menschlichen Lebens nicht davon abhängig, ob die Lebensqualität durch Schmerzen beeinträchtigt wird. Ebenso gewinnt der Einzelne seine Autonomie nicht aus sich selbst heraus, sondern allein durch den Wunsch Gottes, dass er frei entscheiden möge. In diese Freiheit hinein stellt Gott schließlich die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod.

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Gesetze, die ein Recht auf den eigenen Freitod etablieren, laufen dieser Vorstellung des geschenkten Lebens entgegen. Der Mensch wendet sich durch seine eigene Tötung gegen die Hoffnung, dass sein Leben lebenswert ist und es auch bleibt, wenn er aufersteht. Diese Verneinung des Werts des eigenen Lebens ist mit dem christlichen Glauben nur schwer zu vereinen. Die christlichen Kirchen schließen die Entscheidung darüber, ob ein Mensch leben soll oder nicht, daher kategorisch aus und fordern ein gesetzliches Verbot der aktiven Sterbehilfe!

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Ein Verbot aktiver Sterbehilfe verlangt nach einer starken Sterbebegleitung

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Wenn der Freitod als Option ausgeschlossen ist, rückt die Begleitung des Sterbenden in den Mittelpunkt. Der letzte Lebensabschnitt wird stark durch Abhängigkeiten geprägt. Ähnlich wie in der Kindheit, sind schwer Kranke auf die Hilfe ihres Umfelds angewiesen. Innerhalb der Palliativmedizin werden die Sterben und deren Familien daher so gut wie möglich medizinisch und psychologisch begleitet. Durch die bestmögliche Betreuung soll den Patienten so ein Sterben in Würde ermöglicht werden.Die behandelnden Ärzte brauchen für diese Arbeit klare gesetzliche Regelungen, in wie weit sie in den Sterbeprozess ihrer Patienten eingreifen dürfen, bzw. sogar müssen. Der Gesellschaft kommt die Verantwortung zu, für diese Arbeit klare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit weder die Patienten, noch deren Familien die Last aufgetragen bekommen, in Extremsituationen Entscheidungen treffen zu müssen, deren Tragweite sie kaum abschätzen können.

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<emphasize>Dario Rafael Hülsmann </emphasize>



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