Pensionskassen legen Geld in Anleihen und auch Aktien an. Da Anleihen kaum eine Rendite abwerfen, Nach dem Beratungsunternehmen Towers Watson überdenkt „die Hälfte der mittelständischen Unternehmen ihre betriebliche
.“, so das Beratungsunternehmen Towers Watson. Ursache sei die <link url_id="2222"> der EZB. Dies ist zu kurz argumentiert. Die Nullzinspolitik erfordert Änderungen und zeigt manche Schwächen und mangelnde Weitsicht auf.</p> <h2>Struktur der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland</h2> <p>Die Idee Pensionen nicht nur im Umlageverfahren der staatlichen Pensionen, „erste Säule“ zu zahlen, sondern auch aus den Gewinnen des Unternehmens, bei dem man beschäftigt ist, als „zweiter Säule“ ist schon seit mehr als 100 Jahren eingeführt. Dazu gibt es mehrere „Durchführungswege“ gemäß der gültigen gesetzlichen Grundlage, dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) :</p> <p>
- <paragraph xmlns:tmp="http://ez.no/namespaces/ezpublish3/temporary/">Direktzusage</paragraph>
- <paragraph xmlns:tmp="http://ez.no/namespaces/ezpublish3/temporary/">Unterstützungskasse</paragraph>
- <paragraph xmlns:tmp="http://ez.no/namespaces/ezpublish3/temporary/">Pensionskasse</paragraph>
- <paragraph xmlns:tmp="http://ez.no/namespaces/ezpublish3/temporary/">Direktversicherung</paragraph>
- <paragraph xmlns:tmp="http://ez.no/namespaces/ezpublish3/temporary/">Und als neueste Möglichkeit: Pensionsfonds</paragraph>
Die Besonderheit in Deutschland ist die Art der Zusage, die in der Regel die Leistungshöhe zusagt („defined benefit“), also einen festen Betrag garantiert. In den angelsächsischen u.a. wird nur der Aufwand des Unternehmens, also die Prämie, die der Arbeitgeber in einen Fonds etc. einzahlt. Damit variiert die sich ergebende Höhe der Pensionen.
Die Verpflichtung die Pensionen zu zahlen und das bilanzielle Risiko hat in Deutschland damit, außer bei der Direktversicherung, der Arbeitgeber.
Direktzusage und Pensionsrückstellungen
Historisch ist dies die wichtigste Art der betrieblichen Altersversorgung. Die Zahlung der Pension geschieht entweder aus dem Gewinn und aus Rücklagen des Unternehmens, Innenfinanzierung genannt, oder aus einem Sondervermögen, einem Pensionsfond oder einer Unterstützungskasse. Dieses Vermögen wird vom Arbeitgeber angespart.
Betriebliche Pensionen in der Bilanz des Unternehmens
Diese Verpflichtung des Arbeitgebers muss in der Bilanz des Unternehmens dargestellt werden. Dies erfolgt in den Pensionsrückstellungen. Diese berechnen sich versicherungsmathematisch u.a. aus der Art und Höhe der Verpflichtungen, biometrischen Daten und einer angenommenen Verzinsung. Mit letzterer wird der Wert der Verpflichtung abgezinst. Je höher der angenommene Zins, desto niedriger kann die Rückstellung veranschlagt werden. Als Faustformel reduziert ein um 1% niedrigerer Zins die Pensionsrückstellungen um 10%.
In der Steuerbilanz ist der Zins festgeschrieben und beträgt 6% p.a. gemäß EStG. In der Handelsbilanz und in den internationalen Bewertungen, IAS 19, richtet sich der Zins nach der Rendite erstklassiger Anleihen. Dieser liegt gemäß für einen typischen Bestand mit 15 Jahren Laufzeit in der Handelsbilanz bei 4% und im IAS bei gut 2%. In den letzten 10 Jahren lag dieser gemäß IAS oft deutlich höher, bis zu 7% p.a.
Bei gleichbleibenden Leistungen ist also in der Handelsbilanz oder nach IAS der Wert dieser Rückstellungen in den letzten Jahren extrem gestiegen. Als ein Beispiel für den DAX sei die Lufthansa genannt, für die dies ein großes Problem darstellt und ein Thema in den letzten Streiks war. In Folge dessen wurde eine Adaption der Pensionsleistungen verhandelt.
Dieser Anstieg des Bilanzpostens kann bei Unternehmen mit hohen Gewinnen, hohem Eigenkapital und Rücklagen relativ leicht aufgefangen werden, bei solchen mit weniger Reserven kann dies aber zu billanzieller Überschuldung führen. Unabhängig davon stellt die deutliche Abweichung der Steuer zu den Handelsbilanzen ein Problem dar
Finanzierung der Pensionsleistungen
Die Darstellung in der Bilanz ist die eine Frage, die andere ist die nach der tatsächlichen Verzinsung des Vermögens, aus dem die Pensionen bezahlt werden. Dazu gibt es auch bei Direktzusagen zwei Möglichkeiten. Die Zahlungen können aus dem Betriebsvermögen und den Rückstellungen direkt oder aus einem ausgelagerten Vermögen, z.B. einem Pensionsfonds geleistet werden.
Nimmt man die Finanzierung über einen externen oder internen Pensionsfond an, so ist dessen Rendite abhängig von der Art der Veranlagung. Eine höhere Verzinsung als die o.g. 2% ist möglich, aber dazu muss jenseits guter Anleihen investiert werden, z.B. in Aktien.
Nimmt man die Finanzierung aus Betriebsvermögen, so rechnet es sich aus der Rendite des Unternehmens oder auch der des Eigenkapitals. Hier sollte man mit gutem Grund eine höhere als für die Abzinsung annehmen. Tut man dies nicht, so müsste man mit dem Bonmot vieler Berater und Gutachter zu Pensionsrückstellungen die Frage stellen, warum man das originäre Firmengeschäft mit Eigenkapital betreibt und dieses nicht auch dieses auslagert
Der niedrige Zins ist nur ein Faktor
Die Aussage, dass der niedrige Zins betriebliche Pensionen erschwert oder unmöglich macht, ist zu plakativ und auch falsch. Er führt zu einem Aufblähen der Pensionsrückstellungen. Hier zeigt sich aber ein unglückliches Zusammentreffen eines Modells zur Berechnung der Rückstellung und einer außergewöhnlichen Zinspolitik. Das Problem tritt ähnlich auch bei Versicherungen und Solvency II auf. Auch dort wird die Zinsannahme bei der Berechnung diskutiert. Handlungsbedarf ergibt unabhängig für die Gesetze zur Steuerbilanz (§6a EStG).
Dennoch ist die Bilanzierung von der tatsächlichen Finanzierung zu trennen. Hier können hohe Renditen auf erstklassige Anleihen und damit hoher Rechnungszins und damit niedrige Rückstellungen dazu verleitet haben, die Belastungen von Betriebspensionen zu unterschätzen. Die Überlegung zur Rendite des eigenen Kapitals oder des eigenen Pensionsfonds hat der Arbeitgeber ausführlich und nicht kurzfristig zu machen. Damit lässt sich auch heute Pensionszusage finanzieren.
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