Heilige, Kathedrale Metz, Foto: explizit.net

7-Mrd.-Loch in der kirchlichen Zusatzversorgung stopfen

Die Zusatzversorgungskasse braucht 7 Milliarden Euro, um die Zusatzrente weiter zu garantieren. Die sollen bis 2040 aufgebracht werden. Aber es geht anders – mithilfe der Sozialministerin.

Die Zusatzversorgungskasse braucht 7 Milliarden Euro, um die Zusatzrente weiter zu garantieren. Die sollen bis 2040 aufgebracht werden. Aber es geht anders – mithilfe der Sozialministerin.

Seit November liegt ein Gesetzesentwurf des Ministeriums von Frau Nahles zur betrieblichen Altersversorgung vor. Mit diesem und bisher erprobten Instrumenten könnte die Sanierung der kirchlichen Kasse anders, transparenter und kostengünstiger erfolgen.

Der geplante Gesetzesentwurf zur Betrieblichen Altersvorsorge

Ein Kernpunkt ist die Einführung einer reinen Beitragszusage. Bisher haftete der Arbeitgeber immer für die Zahlung der Renten, auch bei den sogenannten Beitragszusagen. Das ist der Betrag, den Arbeitgeber zuschießt. Diese Beiträge werden möglichst gewinnbringend veranlagt. Aus der Höhe des angewachsenen Kapitals, der von vereidigten Fachleuten errechnet wird, ergibt sich dann die Höhe der Rente.

Die Stellungnahme der DAV e.V. und des IVS e.V. eher positiv

Der Entwurf wurde von den Standesorganisationen beurteilt. Die Deutsche Aktuarvereinigung DAV e.V. störte sich an der Einführung der reinen Beitragszusage. In ihrer

<p> sprach sie davon, dass diese notwendig sind und dass man Garantien aus den Erfahrungen von Solvency II Garantien gut berechnen kann.</p> <p>Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS e.V.) </p> <p>

<p> weit positiver, insbesondere auch die Einführung reiner Beitragszusagen. Es forderte aber Unterstützung im Steuer- und Sozialrecht, also Steuer- und Abgabenbefreiung für diese Zusagen.</p> <p>Will man die betriebliche Altersversorgung voran bringen, so sind transparentere und billigere Finanzprodukte oder Wege einzuschlagen. Gerade die Garantien für die auszuzahlende Zusatzrente sind sehr kostspielig sowohl in den Prämien, die sie verlangen als auch in dem Aufwand der aktuariellen Bewertung und Gestaltung. Zudem sind sie in dem aktuellen Umfeld niedriger Zinsen im Wert gesunken.</p> <p>Bei einer Betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge über einen sehr langen Zeitraum angelegt. Deswegen kann man auch ertragsreichere Finanzinstrumente wie Aktien wählen, die höhere Renditen versprechen, jedoch auch Schwankungen unterworfen sind. Wenn man eine garantierte Rendite haben will, bekommt man einfach weniger. Es war wohl nicht allein die Mentalität der in den Diözesen Verantwortlichen, sondern auch der Arbeitnehmervertreter in dem Aufsichtsgremium der Versorgungskasse, der den Wert des Anlagevermögens so herabgemindert hat. Der höhere Ertrag überwiegt in fast allen Fällen die Garantien bei vorsichtiger Veranlagung.</p> <h2>Alternativvorschlag zur Sanierung der KZVK</h2> <p>Mit diesem Entwurf und der bisherigen Rechtsprechung könnte die Sanierung der Versorgungskasse anders durchgeführt werden. Ziel ist eine gleichwertige Versorgung der Mitarbeiter. Basierend auf vielen ähnlichen Sanierungsfällen könnte in einem ersten Schritt die bisherige Zusage geschlossen (z.B. zum 31.12.2017)werden. Das hieße, dass ab da die Auszahlung einer fixen Rente nicht mehr in der Höhe garantiert wird. Der Gesetzentwurf lässt das zu. Eine neue Zusage würde dann die Höhe der Auszahlung von der Rendite des Fonds abhängen. Um einen möglichst hohe Zusatzrente zu erwirtschaften, sollte die Veranlagung der Beiträge nicht nur auf Sicherheit, sondern auch auf die Rendite abzielen.</p> <h2>Dreistufenmodell der Altersvorsorge</h2> <p>Zu solchen Fällen der Sanierung gibt es die Dreistufen-Theorie der betrieblichen Altersversorgung. Solche Verfahren sind also erprobt.

<p>Die neu erteilte Zusage würde in einer reinen Beitragszusage bestehen. Auch um Zustimmung der Arbeitnehmer zu fördern, sollten Beiträgen mindestens so hoch wie vor dem Sanierungsplan sein, also mindestens 5,3% des Gehalts. Die Sanierung der alten Zusage für die Jahre bis zum Tag der Schließung (31.12.2017) könnte dann ähnlich wie im alten Sanierungsplan erfolgen. Die Sanierungsbeiträge dafür wären aber geringer als im bisherigen Sanierungsplan.</p> <h2>Die beschlossene Sanierung der Kasse berücksichtigt nicht die neue Gesetzgebung</h2> <p>Die Sanierung der KZVK wurde zu einem Zeitpunkt beschlossen, wo ein sehr weitreichender Entwurf zur relevanten Gesetzgebung schon vorlag. Dieser Entwurf scheint nicht in die Überlegungen zur Sanierung eingegangen zu sein.</p> <p>Die Generalversammlung der Deutschen Bischofskonferenz sollte spätestens dann, wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet ist, den Sanierungsplan überdenken und revidieren. Mit dem Gesetz kann die sehr hochwertige betriebliche Altersversorgung der Kirche günstiger, nachhaltiger, transparenter und hochwertiger für die Mitarbeiter angeboten werden. Vor allem werden Umfang und Komplexität der Sanierung der bisherigen Zusagen reduziert.</p> <p>Uli Spreitzer

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