Blasphemie zwischen liberaler Meinungsfreiheit und den Ansprüchen des Islam
Wenn eine Gesellschaft sich als säkular versteht, das Heilige aus der Öffentlichkeit in das Private abgeschoben wird, dann gibt es kaum noch Gerichtsverfahren wegen Gotteslästerung oder religiöser Verunglimpfung. Jedoch fordert der Islam die Unantastbarkeit des Heiligen. Es stehen religiöse Vorstellungen dahinter, die das Christentum überwunden hat. Im Rahmen eines juristischen Fachgesprächs legten der Mediävist Prof. Arnold Angenendt und der Jurist, Prof. Fabian Wittreck im Haus am Domin Frankfurt die Grundzüge dar, wie religiös und juristisch mit Gotteslästerung umgegangen wurde.