- Was das Bundesverfassungsgericht und die Bibel dazu sagen.
“Familie hat Vorrang.” Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 20. Dezember haben biologische Väter keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Vaterschaft, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Bindung besteht. Damit hat das oberste deutsche Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Mannes abgewiesen, der mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt hatte. Auch der Europäische Gerichtshof hatte mehrfach ähnlich entschieden: Innerhalb eines intakten Familienverbands hat die rechtliche Vaterschaft Vorrang vor der biologischen!