Foto: explizit.net

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gefährden Entwicklung afrikanischer Länder

Die EU verhandelt mit den Ländergruppen Afrikas über Handelsabkommen "WPA", die zu Freihandelszonen führen sollen. Die Verhandlungen haben bereits 2001 begonnen. Die Verhandlungen ziehen sich deshalb so lange hin, weil die afrikanischen Staaten ihre Interessen nicht gewahrt sehen. Da die EU hochwertige Produkte, Maschinen u.a. exportiert, sehen sie die Entwicklung eigener Industrien zur Verarbeitung der Rohstoffe bedroht. So kompliziert das Wort, so auch die Verhandlungen.

Die EU verhandelt mit den Ländergruppen Afrikas über Handelsabkommen "WPA", die zu Freihandelszonen führen sollen. Die Verhandlungen haben bereits 2001 begonnen. Die Verhandlungen ziehen sich deshalb so lange hin, weil die afrikanischen Staaten ihre Interessen nicht gewahrt sehen. Da die EU hochwertige Produkte, Maschinen u.a. exportiert, sehen sie die Entwicklung eigener Industrien zur Verarbeitung der Rohstoffe bedroht. So kompliziert das Wort, so auch die Verhandlungen.

Die EU-Handelspolitik zwingt Menschen, ihre Heimat in Afrika zu verlassen, da billige EU-Produkte die afrikanischen Märkte überschwemmen. Zu diesem Ergebnis kommen führende Ökonominnen und Ökonomen. Monika Mehnert von Greenpeace Bonn:„In Süditalien arbeiten Migranten aus Ghana zu Tausenden auf Tomatenfeldern und in Tomatenfabriken. Sie sind u. a. nach Europa geflüchtet, weil das hochsubventionierte Tomatenmark aus der EU die heimische Tomatenproduktion zerstört hat.“ Ein weiteres Beispiel seien Geflügelschlachtereien in der EU, wo junge Männer aus Kamerun im Akkord arbeiteten. „Die Hähnchenflügel, die die Europäer nicht gern kaufen, haben längst die Märkte des westlichen und südlichen Afrika überschwemmt und die einheimische Geflügelproduktion unrentabel gemacht. So schließt sich millionenfach der Kreis, der auf einer ungerechten Weltwirtschaftsordnung und einer verfehlten Handelspolitik beruht“, so die Greenpeace-Expertin.

Afrikanische Stimmen

Mit dem Erscheinen seines aktuellen Buches „Die neue Völkerwanderung“ hat Prinz Asfa-Wossen Asserate, Großneffe des ehemaligen äthiopischen Kaisers Haile Selassie, die Diskussionen um die wirtschaftlich-politischen Beziehungen zwischen Europa und Afrika neu angestoßen. Er kommt dabei zu einem klaren Urteil: „Wer Europa bewahren, will muss Afrika retten“.

Der Theologe und Ökonom Dr. Boniface Mabanza von der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA) hält die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Europa und Afrika für eine Mogelpackung. Durch die WPAs würden wirtschaftliche Abhängigkeiten geschaffen, die wiederum einen Eingriff in die Souveränität afrikanischer Staaten bedeuteten.

Position der EU

Von Seiten der EU-Kommission heißt es stattdessen, die WPAs würden in erster Linie den Interessen der afrikanischen Länder dienen, indem sie ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine regionale Integration beförderten, so die Handelskommissarin Cecilia Malmström. Auch der Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, erklärt, dass durch die Entwicklung des Privatsektors und des Handels mehr Arbeitsplätze geschaffen und damit den Menschen aus der Armut geholfen werden würde.

Dem hält Dr. Mabanza jedoch entgegen: „Durch das Festhalten der EU-Kommission an diesem Argumentationsmuster erweckt sie zunehmend den Eindruck, die Interessen der AfrikanerInnen besser zu kennen als diese selbst. Immer wieder betont sie, inwiefern die WPAs einen Gewinn für die afrikanische Bevölkerung darstellen, anstatt ihre eigenen Interessen an den Abkommen offenzulegen.“

Lomé-Abkommen und Welthandelsorganisation

Die WPAs haben eine lange Vorgeschichte. Inhaltlich gehen sie auf das Lomé-Abkommen von 1975 zurück, welches im Jahr 2000 durch das Cotonou-Abkommen ersetzt wurde. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge zwischen der EU und 77 Entwicklungsländern in Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP-Staaten). Das Lomé-Abkommen sicherte den AKP-Staaten eine zoll- und quotenfreie Einfuhr der meisten Produkte in die EU. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995, deren Regelwerk einen freien Welthandel vorsah, waren die bis dato geltenden einseitigen Handelsvorteile nicht mehr kompatibel. Es brauchte eine Neuregelung, weshalb im Juni 2000 das Contonou-Abkommen unterzeichnet wurde. Dieses hat die Einbettung von wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen zum Ziel, durch die reziproke Handelsbeziehungen garantiert werden sollen. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass nicht nur die EU freien Zugang zu ihren Märkten gewährt, sondern umgekehrt auch die AKP-Staaten ihre Märkte für EU-Exporte öffnen müssen. Des Weiteren wird eine Differenzierung hinsichtlich des Entwicklungsstandes der AKP-Staaten vorgenommen. Die WPAs, wie im Contonou-Abkommen vorgesehen, sollten bis 2008 abgeschlossen werden.

Widerstände in Afrika gegen die Abkommen

Die Verhandlungen um die WPAs gestalteten sich jedoch schwierig. Zu groß war der Widerstand der afrikanischen Zivilgesellschaft, der Kirchen und KleinbäuerInnen und sogar Regierungen. Die Länder wehrten sich, weil sie laut WTO-Regeln gemessen an ihrem Entwicklungsstand nicht dazu verpflichtet sind, ihre Märkte für die EU zu öffnen, wie diese es jedoch verlangte. Die afrikanischen Länder selbst genießen dahingegen Präferenzstatus und damit einen quoten- sowie zollfreien Zugang zum EU-Markt. Hinzu kommt, dass die EU die WPAs nutzt, um Instrumente wie Exportsteuern zu torpedieren, die die WTO wohl zulässt. „An diesem Punkt eskalierte der Konflikt“, so erklärt Dr. Boniface Mabanza, „weil die Länder auf dieses Instrument zurückgreifen, um mehr Einnahmen für den jeweiligen Staatshaushalt zu generieren. So wollen sie auch Anreize für die Verarbeitung ihrer Rohstoffe und dadurch Arbeitsplätze vor Ort schaffen.“ In diesem Sinne hatten die AKP-Länder kein Interesse an der Unterzeichnung der Abkommen.

EU verlangt Unterschriften

Aufgrund der ausbleibenden Unterzeichnung der Abkommen durch die AKP-Länder, stellte die EU-Kommission Ultimaten und drohte mit Strafzöllen. Am 1. Januar 2008 verabschiedete die EU-Kommission die Marktzugangsreform 1528/2007. Diese legt fest, dass alle AKP-Länder, die keine

<emphasize>Least Developed Countries</emphasize>

sind und bis zum 1. Oktober 2014 noch immer keine Schritte zur Unterzeichnung und Ratifizierung der WPAs unternommen haben, ihren präferentiellen Marktzugang zur EU verlieren würden. Dies stellte vor allem exportorientierte Länder wie Botswana, Namibia, und Swasiland unter Zugzwang. So kam es, dass die SADC-Länder (Southern African Development Community) 2014 dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zustimmten, ohne dass sich die EU dabei zu substanziellen Kompromissen bereiterklärte. Im Juni 2016 erfolgte schließlich die offizielle Unterzeichnung des EU-SADC-Wirtschaftsabkommens in Botswana.

Jüngstes Beispiel für die Opfer der von der EU aufgezwungenen Wirtschaftsabkommen sind Ghana und die Elfenbeinküste. Als Ersatz für die sich hinziehenden Verhandlungen um ein westafrikanisches WPA haben Ghana und die Elfenbeinküste unter dem Druck der EU, welche mit Strafzöllen drohte, ein bilaterales Zwischenabkommen ratifiziert, das im Dezember 2016 vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Nur so konnten die beiden Länder sicherstellen, auch in Zukunft ihre Exportprodukte wie Kakao, Bananen, Kaffee, etc. zollfrei in die EU zu exportieren. Ein besonders massiver Eingriff in die Souveränität der afrikanischen Staaten, so kommentiert Francisco Marí von Brot für die Welt, stelle die sogenannte

<emphasize>Stillstandsklausel</emphasize>

der Abkommen dar. Diese verbiete Ghana und der Elfenbeinküste, ihre Zölle anzuheben, solange das Abkommen gilt. Dies sei insofern eine Farce, als dass die beiden Staaten ohnehin schon 80 Prozent ihrer Zolleinnahmen aus EU Importen verlieren würden, da sie die Zölle gegenüber den Waren aus der EU abschaffen müssten. Nur mühsam habe man der EU das Zugeständnis abringen können, wenigstens 20 Prozent der Zölle zu erhalten. Diese sollten vor allem für landwirtschaftliche Produkte aus der EU erhoben werden, um die einheimische Agrarproduktion sowie die Ernährungssicherung in Ghana vor Billignahrungsmitteln aus der EU zu schützen. Dass die nun niedrigen Zölle nicht zum Schutz der einheimischen Landwirtschaft angehoben werden dürften, bedeute die Überschwemmung des afrikanischen Marktes mit billigen EU Produkten.

Dies würde insofern weiter gefördert werden, als dass EU-Exporteure in Zukunft ihre Waren vor allem über die Häfen in Tema (Accra) und Abidjan einfahren werden. Da zwischen den Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft, so führt Marí weiter aus, keine Zollschranken existierten, könnten die Waren auch im Senegal, in Liberia oder Nigeria verkauft werden. Dies hätte zur Folge, dass diese Länder ebenfalls Zolleinnahmen verlieren würden, obwohl sie selbst keine Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnet haben. Für die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern bedeute dies zudem die lokale Marktverdrängung durch EU-Billigprodukte. Gegen dieses Vorgehen der EU seien die afrikanischen Länder jedoch machtlos, da die EU-produzierten Waren dann aus demselben regionalen Wirtschaftsraum ins Land kämen, so das Fazit Marís.

Spannung zwischen afrikanischen Staaten

Konträr zu den Erklärungen der EU zeigt dieses Beispiel, dass eine zunehmende Spaltung der Afrikanischen Union unweigerlich bevorsteht. Aus Angst, nicht mit den billigen EU-Exportprodukten konkurrieren zu können, schotten sich die einzelnen Länder voneinander ab, was der geplanten regionalen Integration genau entgegensteht. Länder wie Nigeria kritisieren außerdem das Vorgehen der EU, Zölle für Industrieprodukte abzuschaffen, da dies die Förderung einer eigenen industriellen Entwicklung hemme. Dementsprechend werden sich Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung nicht realisieren lassen. Vielmehr tragen die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Ländergruppen dazu bei, neokoloniale Abhängigkeitsverhältnisse aufrechtzuerhalten. Zu behaupten, dass die Abkommen geschaffen würden, um Afrika zu retten, entspricht nicht den Tatsachen.

In diesem Sinne spricht sich auch die Vorsitzende der Kommission der Afrikanischen Union, Nkosazana Dlamini-Zuma, klar gegen die Unterzeichnung der durch die EU diktierten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aus: „Um unsere Ökonomien zu diversifizieren, brauchen wir Wertschöpfung und Gewinn aus unseren Rohstoffen. Wir können und wollen deshalb auch keine bindenden Abkommen mehr haben, die unseren Vorstellungen darüber zuwider laufen, wie wir unsere Ökonomien diversifizieren, Arbeitsplätze schaffen und Afrika entwickeln wollen.“

Marita Wagner

 



Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Zum Seitenanfang