Greift die polnische Regierung das Verfassungsgericht an?
Mit ihrem neuen Gesetz erweckt die PiS-Partei genau diesen Eindruck. Bisher stritten Regierung, Opposition und das Verfassungsgericht um Macht und Deutungshoheit.
Die Problematik um das polnische Verfassungsgericht begann bereits, bevor die PiS-Regierung im November im Parlament neue Richter wählen wollte.
Die Kompetenzen des polnischen Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny - TK) ähneln denen des Bundesverfassungsgerichts. So wird der TK beispielweise tätig, um zu überprüfen, ob vom Parlament verabschiedete Gesetze, internationale Verträge oder Aktivitäten der Parteien mit der Verfassung übereinstimmen. Er klärt auch Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen. Die Parlamentsabgeordneten wählen die 15 Richter für neun Jahre, der Präsident vereidigt sie.
Polnischer Verfassungsgerichtshof ist politisch
Im Unterschied zum Bundesverfassungsgericht gibt es nicht mehrere Senate mit verschiedener Zuständigkeit, sondern je nach Angelegenheit sind drei, fünf oder mindestens neun Richter zuständig. Die Richter des TK haben sich in der Vergangenheit nicht wirklich unabhängig verhalten. Der Vorsitzende, Andrzej Rzepliński tritt häufig in politischen Talkshows auf und mischt sich in das politische Tagesgeschehen ein. Rzepliński wurde 2006 als Kandidat für einen Richterposten am TK vorgeschlagen. Eine Mehrheit im Parlament, die aus der regierenden PiS und ihren Koalitionspartnern bestand, lehnte ihn jedoch ab. Nach den Neuwahlen 2007 wählte ihn die PO-PSL-Mehrheit zum Richter.
Bürgerplattform wählte zusätzliche Richter „auf Vorrat“
Im Sommer 2015 waren von den 15 Richtern am TK neun während der Regierungszeit der Bürgerplattform seit 2007 ernannt worden, sechs während der Regierungszeit der PiS, die von 2006 bis 2007 die stärkste Kraft in einer Koalitionsregierung war. Von diesen sechs Richtern endete von fünf noch im Jahr 2015 die Amtszeit. Drei von den fünf Richtern sollten Anfang November ihr Amt verlassen, zwei erst im Dezember. Das noch amtierende Parlament mit einer PO-PSL-Mehrheit sollte noch drei neue Richter ernennen, denn ein erst Ende Oktober zu wählendes neues Parlament konnte nicht schnell genug zusammentreten, um die Anfang November scheidenden drei Richter zu ersetzen. Für die im Dezember frei werdenden Richterposten wäre es allerdings die Aufgabe des neuen Parlaments gewesen, neue Richter zu bestimmen. Da aber bereits offensichtlich war, dass die PO-PSL-Regierung ihre Mehrheit im Parlament verlieren würde, erließ sie eine Änderung des Gesetzes über den TK. Mit dieser Änderung konnte sie insgesamt fünf neue Richter ernennen, drei zum Antritt im November und zwei, „auf Vorrat“, zum Antritt im Dezember. Der amtierende TK-Vorsitzende Rzepliński und zwei weitere Verfassungsrichter wurden bezüglich dieses Änderungsvorhabens konsultiert. Sie schlugen einige Änderungen vor und Rzepliński trat sogar im Parlament auf, um die Gesetzesänderung zu verteidigen.
Richterwahl der PO-PSL-Regierung teilweise ungültig
Nach der Gesetzesänderung wählte die noch amtierende PO-PSL-Regierung also am 8. Oktober fünf neue Richter. Der neue Präsident vereidigte sie allerdings nicht, da er die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung anzweifelte. Gleichzeitig erhob die PiS Klage beim Verfassungsgericht, um die Gesetzesnovellierung der PO-PSL-Regierung zu überprüfen. Kurz darauf zog sie die Klage allerdings zurück, da sich die Partei entschieden hatte, mit ihrer absoluten Mehrheit im neugewählten Parlament eine erneute Gesetzesnovellierung zu erlassen. Mithilfe dieser Novellierung erklärte die PiS-Regierung die Wahl der fünf Richter durch die PO-PSL-Regierung als ungültig und wählte am 25. November fünf neue Verfassungsrichter, die Präsident Duda unverzüglich vereidigte. Der Opposition ging das alles zu schnell.
Unterdessen hatten die PO und die PSL, nun in der Opposition, gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürgerrechte die zurückgezogene Verfassungsbeschwerde der PiS wieder an den TK gerichtet. Der TK urteilte am 3. Dezember, die Novellierung durch die Bürgerplattform sei nur teilweise verfassungsmäßig gewesen. Die Wahl der drei Richter, die Anfang November ihr Amt hätten antreten sollen, war rechtens. Die Wahl der beiden anderen Richter „auf Vorrat“ war aber nicht verfassungskonform. Verfassungsrichter Leon Kieres sagte, eine solche Praxis würde die sukzessive Wahl der Richter als solche ad absurdum führen.
PiS bezweifelt Rechtmäßigkeit des Urteils
Die Premierministerin der PiS-Regierung, Beata Szydło weigerte sich jedoch, dieses Urteil im Gesetzblatt zu veröffentlichen. Nach Ansicht der PiS handelt es sich um eine Fehlentscheidung des TK, da dieser in falscher Zusammensetzung entschieden habe. Das TK hatte sein Urteil in einer fünfköpfigen Zusammensetzung gefällt, die für die Prüfung normaler Gesetze und internationaler Verträge vorgesehen ist. Laut PiS wäre allerdings die Vollbesetzung (d.h. mindestens neun Richter) aufgrund der Komplexität und Bedeutung dieser Sache notwendig gewesen. Eine solche Einschätzung ist laut dem Gesetz über den TK auch möglich. Eine solche Einstufung kann aber nur der Vorsitzendes des TK vornehmen, entweder aus Eigeninitiative oder auf Antrag des Klägers.
Befangenheit und Richtermangel
Das Problem bestand nun darin, dass der Vorsitzende Rzepliński, der stellvertretende Vorsitzende Stanisław Biernat und zusätzlich ein dritter Richter, Piotr Tuleja, auf eigenen Antrag aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden. Sie hatten an der Gesetzesänderung der PO-PSL-Regierung mitgearbeitet, über dessen Verfassungsmäßigkeit der TK jetzt entscheiden sollte. Somit konnte der TK die besondere Komplexität und Bedeutung nicht feststellen. Außerdem waren nur sieben Richter überhaupt in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Zur Erinnerung: 15 Richter hat der TK ingesamt, fünf waren von der PO-PSL-Regierung nominiert worden, aber vom Präsidenten nicht eingeschworen und drei hatten sich von der Sache zurückgezogen. Deshalb urteilten nur fünf Richter. Daher zweifelte die PiS an der Geltungskraft des Urteils und hielt daran fest, dass alle von der PO-PSL-Regierung nominierten Richter nicht rechtmäßig gewählt worden waren. Die von ihnen gewählten fünf Kandidaten seien die einzig legitim gewählten neuen Richter.
Verfahrensfehler oder Verschwörung?
Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens wurde weiter in Frage gestellt, als auf Twitter ein Dokument auftauchte, das angeblich auf der Website des TK veröffentlicht worden war, als der Termin der Urteilsverkündigung festgelegt wurde. In diesem Dokument war noch von einer Entscheidung in Vollbesetzung unter Vorsitz Rzeplińskis die Rede,
<h2>PiS-Gesetz legal entstanden, aber verfassungswidrig </h2> <p>Die Opposition hatte mittlerweile auch die Gesetzesänderung der PiS zur Überprüfung an den TK verwiesen. Die Änderung machte es dem Parlament möglich, die Richterwahl der PO-PSL-Regierung als ungültig zu erklären und fünf neue Richter zu wählen. Der TK beurteilte die Änderung als verfassungswidrig. Die Art und Weise, wie das Gesetz im Parlament zustande gekommen war, beurteilte der TK allerdings als verfassungskonform. </p> <p>Der TK war sehr darauf bedacht, bei diesem Urteil unabhängig und unparteilich zu wirken. So zogen sich die Vorsitzenden Rzepliński und Biernat wiederum zurück, um nicht in eigener Sache entscheiden zu müssen. Denn die Gesetzesnovellierung sollte es unter anderem auch möglich machen, die Vorsitzenden mit einer Frist von drei Monaten abzuberufen. Doch wiederum fällte der TK diese Entscheidung in der umstrittenen fünfköpfigen Zusammensetzung.</p> <h2>Urteile veröffentlicht, Verfassungsgerichtshof weiter unterbesetzt</h2> <p>Auf Druck der Opposition, der Zivilgesellschaft und der Obersten Anwaltskammer hat die PiS mittlerweile, jeweils 13 und neun Tage nach Urteilsverkündung, die beiden Urteile im Gesetzblatt veröffentlicht. Die Situation bleibt indes ähnlich verstrickt wie vor den Urteilen. Immer noch sind fünf von der PiS nominierte Richter vereidigt, von denen drei verfassungswidrig gewählt wurden. Immer noch warten fünf von der ehemaligen PO-PSL-Koalition ernannte Kandidaten auf ihre Vereidigung, von denen aber zwei nicht verfassungskonform gewählt wurden. Keiner der zehn kann aber derzeit seine Arbeit am Verfassungsgerichtshof aufnehmen.</p> <h2>PiS-Regierung nicht alleine schuld</h2> <p>Die PiS-Regierung ist an der Problematik um den Verfassungsgerichtshof nicht alleine schuld. Der Verfassungsbruch durch die PO-PSL-Regierung und das einseitige politische Engagement einiger Richter haben auch dazu beigetragen. Sicherlich könnte die PiS einen ersten Schritt zur Lösung der Problematik machen und die Urteile des TK umsetzen. Allerdings hat die PO-PSL-Regierung in ihrer Regierungszeit 45 Urteile des TK nicht umgesetzt.</p> <p>In Polen wird ingesamt kontrovers über die Angelegenheit diskutiert und intensiv berichtet. Parteiische und vereinfachende Kommentare sind in dieser Sache kontraproduktiv. Auch deutschen Medien würde es daher gut tun, die Komplexität des Themas nicht zu scheuen und die Ergebnisse ihrer Recherchen darzustellen, damit eine unabhängige Meinungsbildung möglich wird.</p> <p><emphasize>Nikolas J. Schmidt</emphasize>
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