Am 8.5.2015 hat das Landgericht in München die Auffangbank Heta der früheren Hypo Adria verpflichtet über 2 Mrd. EUR an die Bayerische LB - den Kläger und ehemaligen Eigner der Bayrischen LB -zurückzuzahlen. Das deutsche Gericht reagiert auf eine Entscheidung der Republik Österreich, die Schuldentilgung auszusetzen. Betroffen in Deutschland ist vor allem die Bayern LB.
Dieser Prozess ist der erste aus einer Reihe gegenseitiger Klagen zwischen Investoren (oder ehemaligen Eigentümern) der HYAA wie der Bayern LB, West LB etc. und der HYAA- für die das Land Kärnten und damit die Republik Österreich bürgt. Zudem erfolgen seit 2014 einige Gesetzesmaßnahmen, die das juristische Spielfeld oft ändern.
Verworrene Rechtslage
Damit ist aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Europäische Richtlinien spielen eine Rolle. Die Rechtslage ist auch deshalb schwierig, weil die Republik Österreich in der Umsetzung der EU Richtlinie „BRRD“ eine Vielzahl von Strukturen veränderte bzw. installierte, die das Ansehen des Finanzplatzes Wien beschädigen könnten, denen juristisch aber trotz des Erfolgs der Bayern LB nur schwer beizukommen sein wird.
Zur Vorgeschichte: Die HYPO Adria und Jörg Haider
Die Bank ist mit dem Namen des ehemaligen Landeshauptmann Jörg Haider, Investor Thilo Berlin, Balkangeschäften etc. verbunden. Bayern kam ins Spiel, als die Bayerische Landesbank 2006 Die HYPO Alpe Adria kaufte. 2009 nach Milliarden-schweren Verlusten der Bayern LB erfolgte die Rücknahme der Bank durch die Republik Österreich. Es erfolgten Finanzhilfen in Form von Partizipationskapital, Liquidität von bis zu ca. 10 MRD EUR. Das Beihilfeverfahren bei der EU war mit der Auflage verbunden, einen fundierten Umstrukturierungsplan vorzulegen.
Die folgende Betrachtung setzt erst mit dieser Rücknahme durch die Republik Österreich an, also im Jahr 2009 und nach dem Tod Jörg Haiders, auch wenn HYAA immer mit letzterem verbunden wird.
Das Bankenrestrukturierungsprojekt der EU
Der Spielraum in der juristischen Gestaltung wäre so bei jeder Bad Bank denkbar gewesen. In der Bank Recovery and Resolution Directive (2014/59/EU, BRRD) hat die EU ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, gesetzliche Grundlagen u.a. zur Rettung sogenannter „Bad Banks“ zu erstellen. Ein Punkt dieser Direktive ist die verstärkte Beteiligung von Gläubigern bei der Rettung, bekannt unter den Begriffen „bail in“ statt „bail out“. Dieses Vorhaben war politisch durch die seit 2008 bestehende Finanzkrise gefordert. Die Republik Österreich hat diese Direktive mit dem 1.1.2015 in nationales Recht umgesetzt (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken - Sanierungs-und Abwicklungsgesetz –BaSAG (BGBl I Nr 98/2014,BaSAG)(I)
<p>. Als Abwicklungsbehörde gemäß BRRD wurde die nationale Aufsicht die FMA bestellt, bei personeller und fachlicher Trennung der Bereiche Abwicklung und Überwachung; §3 BaSAG.</p> <p>Die HYAA war gleichwohl nicht die erste Bank sowohl in Österreich die Volksbank, in Deutschland die West LB, die verstaatlicht oder in Teilen abgewickelt wurden. Erstmalig aber geschah dies basierend auf BRRD.</p> <h2>Die Aufsicht über die Großbanken wanderte von den nationalen Aufsichtsbehörden zur EZB</h2> <p>Im November 2014 wanderte die Aufsicht über europäische Großbanken von den nationalen Aufsichtsbehörden zur Europäischen Zentralbank EZB (Single Supervisory Mechanism, SSM). Vorausgegangen war ein letzter Stresstest hinsichtlich des Eigenkapitals der 120 größten europäischen Bankengruppen (II). Dieser Test wurde letztmalig von den nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt (III).</p> <p>Dieser Übertrag der Aufsicht betraf in Österreich u.a. die RBI, Erste Bank, in Deutschland u.a. die Deutsche Bank, Commerzbank, LBBW. Die Aufsicht über die HYAA blieb aber bei der österreichischen FMA.</p> <h2>Schuldentilgung von fast 10 Milliarden Euro ausgesetzt</h2> <p>Österreich setze Anwendung der EU-Richtlinie BNNR bzw. der BaSAG auf die HyAA/Heta in folgender Weise um: Der Ministerrat der Republik Österreich einigte sich am 11.6.2014 auf ein Sondergesetz zur Abwicklung der HYAA. Am 08.07.2014 wurden vom Nationalrat eine Reihe von Gesetzen dazu beschlossen (IV). Die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde erließ am 1.3.2015 einen Mandatsbescheid, in dem die Fälligkeiten sämtliche von der Heta, dem Vorgängerinstitut der HYAA ausgegebenen Schuldtitel und sämtliche andere Verbindlichkeiten sowie darauf entfallender Zinsen bis zum 31.5.2016 aufgeschoben werden. Ausgenommen davon waren gesicherte Einlagen, Kundenvermögen, etc.</p> <p>Im Bescheid wurden unter die aufgeschobenen Posten u.a. aufgeführt: Anleiheverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen im Summe von 9,848 Mrd. EUR, Forderungen der Pfandbriefbank Österreich, Landeshypothekenbanken in Summe von 1,238 Mrd. Weiter aufgeführt wurden die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der Bayerischen Landesbank u.a.. Damit verbietet die Aufsichts- und auch Abwicklungsbehörde FMA die Rückzahlung diese Anleihen etc. diese Anleihen halten neben der Bayern LB auch Versicherungen, Banken. Das wurde sogar Thema bei der letzter Aktionärsversammlung der Commerzbank.</p> <p>Gegen diesen Bescheid und den gesamten Heta Prozess erfolgten und erfolgen umfangreiche Klagen der Investoren. Auch die Republik Österreich hat die Bayern LB aufgrund Entscheidungen innerhalb der Zeit des Besitzes des HYAA geklagt.</p> <h2>Der Kampf um Schuldentilgung darf nicht das europäische Rechtssystem infrage stellen</h2> <p>Die Republik Österreich hat in kurzer Zeit (2014 bis 2015) eine seit langem als notleidend bekannte Bank HYAA in ein Abwicklungsregime übergeführt. Dabei gelang es dieses national zu regeln und in wirklich kurzer Zeit die Behörden (in der FMA) aufzubauen. Auch ist diese HETA Regelung ein wirkliches bail out – im Moment sind ca. 11 MRD EUR sowie der BayernLB Anteil (s.o.) von der Rückzahlung ausgesetzt. </p> <p>Gleichwohl hinterlässt der Vorgang aufgrund der Größe der HYAA und der Tatsache, dass die finanzielle klamme Situation schon lange bekannt war, den Eindruck einer geschickten Gesetzgebung. Jedenfalls „bluten“ trotz der Haftung durch das Lande Kärnten wie der Republik Österreich für die HYAA besonders auswärtige Investoren. Ob der damit verbundene Imageschaden für den Standort Wien nicht überwiegt, ist offen. Fast scheint, als gewänne der, der wie bei einem Duell als erstes sein nationales Rechtssystem in Stellung bringt. Begünstigt ist wird dies, da die EU die Aufsicht über Banken, die europaweite Player sind, wie es die HYAA war, zu spät an sich gezogen hat, und die Abwicklung bei den nationalen Aufsichten beließ</p> <p>Vielleicht sollte die EU – Kommission bzw. die ECB überlegen die BNNR nur für neue Bad Banks anwenden zu lassen. Oder sie sollte für große europaweit tätige Bad Banks wie die HYAA es war, die Aufsicht an sich ziehen, um diese nationalen Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern.</p> <p>Natürlich bleiben viele Fragen offen: Wie kam es zu dem riesigen Schuldenberg? Ein vergleichbarer Fall in Deutschland ist die WestLB. Und warum musste Bayern eine Bank in Kärnten kaufen?</p> <p>Ulrich Spreitzer</p> <p>I: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/2014-I-098_BaSAG.pdf?4r3s44</p> <p>II:http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2014/2014_11_03_europaeische_bankenaufsicht_nimmt_arbeit_auf.html</p> <p>III: http://www.eba.europa.eu/-/eba-publishes-common-methodology-and-scenario-for-2014-eu-banks-stress-test</p> <p>IV. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesez geändert werden. </p>
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