Foto: Europarat

Endlich Klarheit im polnischen Verfassungsstreit?

Mit der Entscheidung der Venedig-Kommission sollte der Machtkampf um das Verfassungsgericht in Polen ein Ende finden. Doch die Regierung ist anderer Meinung. Sie verlängert den Konflikt weiter.

Mit der Entscheidung der Venedig-Kommission sollte der Machtkampf um das Verfassungsgericht in Polen ein Ende finden. Doch die Regierung ist anderer Meinung. Sie verlängert den Konflikt weiter.

Ende Dezember erließ das polnische Parlament im Eilverfahren

<p>. Das stark politisierte Gericht bedurfte dringend einer umfassenden Reform. De Regierungsfraktion Recht und Gerechtigkeit (PiS) versuchte mit ihrer absoluten Mehrheit gleichzeitig, einen Kampf um Macht und Einfluss zu gewinnen. </p> <p>

<p>.</p> <h2>Opposition hegt sofort Zweifel</h2> <p>Die Bürgerplattform verlor im Oktober die Wahlen und musste ihre Regierungsverantwortung an die PiS abgeben. Zum neuen PiS-Gesetz über das Verfassungsgericht meldete die Opposition sofort Bedenken an. An der Abstimmung nahm die PO-Fraktion aus Protest erst gar nicht teil. Auch die Zivilgesellschaft und angesehene polnische Rechtsexperten stellten sich gegen das Gesetz.</p> <h2>PiS fragt Venedig-Kommission</h2> <p>Daraufhin fragte Außenminister Waszczykowski bei der Venedig-Kommission an, ob diese ihre Meinung zu dem umstrittenen Gesetz abgeben könne. Dieses Expertengremium des Europarates heißt offiziell Europäische Kommission für Demokratie durch Recht und berät Staaten im Verfassungsrecht. Sie spielte besonders in den Transformationsprozessen in Osteuropa nach 1989 eine große Rolle.</p> <h2>Europarat überprüft - Polen streitet weiter</h2> <p>Während der Europarat seine Meinung vorbereitete, lieferten sich die Parteien in Polen weiter einen rhetorischen Kleinkrieg. </p> <p>

<p>. So trafen sich beispielweise Präsident Duda und der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Rzepliński. Daraufhin sagt Rzepliński eine Gerichtssitzung ab, auf er das Gesetz überprüfen wollte.</p> <h2>Besuch und Leak der Venedig-Kommission</h2> <p>Zwischenzeitlich besuchten Repräsentanten der Venedig-Kommission Polen und trafen sich mit hohen Amtsträgern und der Opposition. Für den 11. März war die Veröffentlichung der Stellungnahme vorgesehen. Jedoch geriet bereits Anfang März ein Entwurf an die Presse. Er war eher kritisch, aber auch eigentlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Regierungsmitglieder zweifeln deshalb die Kompetenz der Kommission an.</p> <h2>Verfassungsgericht entscheidet in eigener Sache</h2> <p>Bald darauf tagten Richter des polnischen Verfassungsgerichts nun doch, um das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. </p> <p>

<p>. Jedoch weigert sich die Regierung, die Entscheidung der Richter als gültiges Urteil zu akzeptieren. Drei Tage später kam die tatsächliche Stellungnahme der Venedig-Kommission.</p> <h2>Europarat: PiS-Gesetz verfassungswidrig</h2> <p>Die Experten analysieren die Geschehnisse und rechtlichen Gegebenheiten umfassend und gründlich. Sie stellen fest: das neue Gesetz behindert das Verfassungsgericht in seiner Arbeit. Es widerspricht der Verfassung und den Prinzipien eines Rechtsstaats. Aber noch mehr: das Verfassungsgericht hatte jedes Recht, das Gesetz zu überprüfen. Die Zusammenkunft der Richter ist gültig und ihre Entscheidung ein bindendes Urteil.</p> <h2>Zweifel an der Kompetenz der Venedig-Kommission</h2> <p>Damit ist die Rechtslage klar. Ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts gültig oder nicht? Die Venedig-Kommission sagt ja. Sie gibt aber gleichzeitig zu, aus Zeitgründen das Urteil nicht ausführlich geprüft zu haben. Daran hängen sich viele PiS-Sympathisanten auf. Sie bezweifeln die Glaubwürdigkeit der Kommission. Doch wie diese zum Urteil steht, spielt eigentlich keine Rolle.</p> <h2>Inhalt eindeutig, Diskreditierung zwecklos</h2> <p>Viel wichtiger ist, wie sie das Gesetz an sich beurteilt. Daran kann es keinen Zweifel geben. Die PiS versucht natürlich trotzdem, Zweifel zu streuen und attestiert Inkompetenz wegen des Leaks - ein schwaches Argument. Auch die machtgierige Opposition, zentralistische Europäer oder Gegner der polnischen Souveränität können nicht als Ausreden fungieren. Als die EU-Kommission das Rechtsstaatsverfahren eingeleitet hat, war diese Argumentation noch glaubwürdig. Immerhin gab es zweifelhafte Besuche der Opposition in Brüssel und den Einfluss von Ratspräsident und PiS-Gegner Donald Tusk.</p> <h2>Europarat unumstritten</h2> <p>Doch dem Europarat unlautere Einflussnahme vorzuwerfen, wäre lächerlich. Der polnische Außenminister selbst hat schließlich um die Stellungnahme gebeten. Hier könnte sich auch eine Regierungs-interne Krise anbahnen. Justizminister Ziobro ist alles andere als zufrieden damit, dass er nicht vorher konsultiert wurde. Und, ja: die Stellungnahme der Venedig-Kommission ist rein beratend. Sie aber zu ignorieren, wäre fahrlässig.</p> <h2>Wenn nicht Europarat, dann EU</h2> <p>Das hat nämlich in der Vergangenheit bereits für Regierungen in anderen Staaten wie Ungarn und Rumänien nicht funktioniert. Dort hatte jeweils danach die EU-Kommission reagiert. Teilweise gab es sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dass die EU-Kommission sich in diesem Fall schon eingeschaltet hat, ohne die Venedig-Kommission abzuwarten, ist zu kritisieren. Natürlich kann man auch Disziplinarmaßnahmen der EU als solche kritisch sehen.</p> <h2>Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit erst jetzt sinnvoll</h2> <p>Das Rechtsstaatsverfahren wäre jetzt aber logisch nachvollziehbar: die stärkere, da supranationale EU übernimmt, wenn auf den beratenden, intergouvernmentalen Europarat nicht gehört wird. Es ist nicht im Interesse Polens, vom Stimmrecht suspendiert zu werden. Deshalb kann es nicht im Interesse der PiS sein.</p> <h2>Verzögert die PiS absichtlich?</h2> <p>Die Regierung reagiert nun nicht selbst auf die Venedig-Kommission, sondern hat die Frage an das Parlament gegeben. Sie hat dort eine absolute Mehrheit. Eine Abstimmung wird also wohl kaum zu einem anderen Ergebnis führen als eine Regierungserklärung. Die Haltung der Opposition ist bekannt: sie stimmt mit der Venedig-Kommission überein.</p> <h2>Demokratisch korrekt, aber Zeit drängt</h2> <p>Manche sehen das als Verzögerungstaktik. Demokratietheoretisch ist es allerdings die saubere Lösung. Die Abgeordneten haben schließlich auch das betreffende Gesetz erlassen. Es bleibt zu hoffen, dass sie auch einen Kompromiss schließen können.</p> <p>© Nikolas J. Schmidt</p>


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