Andrzej Rzepliński, Verfassungsgerichtsvorsitzender

Das polnische Verfassungsgericht - Entmachtung oder Reform?

Die polnische Regierung will das Verfassungsgericht kontrollieren oder entmachten - so die Opposition und die einhellige Meinung in europäischen Medien. Selbst die EU hat sich mittlerweile eingeschaltet. Ist der Vorwurf berechtigt?

Die polnische Regierung will das Verfassungsgericht kontrollieren oder entmachten - so die Opposition und die einhellige Meinung in europäischen Medien. Selbst die EU hat sich mittlerweile eingeschaltet. Ist der Vorwurf berechtigt?

Erneute Gesetzesänderung umstritten

Am 22. Dezember erließ das polnische Parlament eine erneute Änderung des Gesetzes über das Verfassungsgericht. Die PiS-Regierung hatte angekündigt, die

<p> noch vor Weihnachten zu beenden. Allerdings brachte nicht die Regierung selbst das Gesetz ein, sondern ein einfacher Abgeordneter. Somit entfielen andernfalls obligatorische Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und Organen der territorialen Selbstverwaltung. Dieser prozedurale „Trick“ ist legal. Im Parlament diskutierten Regierungs- und Oppositionsabgeordnete die Gesetzesänderung aufs schärfste.</p> <h2>Mehrheitsregelung: Entpolitisierung oder Einflussnahme?</h2> <p>Mit der Änderung sollen mehr Richter an der Urteilsfindung beteiligt sein. Statt jeweils drei, fünf oder mindestens neun entscheiden nun je nach Angelegenheit drei, sieben und mindestens 13 Richter. Weiterhin müssen die 13 Richter in der Vollbesetzung künftig mit einer Zweidrittelmehrheit urteilen.</p> <p>Diese Regelungen könnten das Gericht etwas entpolitisieren. Der Vorsitzende des Gerichts legt für jede Angelegenheit fest, welche Richter entscheiden dürfen. Dabei kann er natürlich versuchen, nur Richter auswählen, die seiner politischen Linie folgen. Je mehr Richter an einer Entscheidung beteiligt sind, desto schwieriger sollte das werden. Derzeit kommen zehn der Verfassungsrichter aus der Regierungszeit der Bürgerplattform (PO). Allerdings hat das Gericht </p> <p>

<p> aktuell überhaupt nur diese zehn Richter. Laut dem neuen Gesetz ist aber in den meisten Fällen die Vollbesetzung notwendig. Es müssten also mindestens drei weitere Richter zur Arbeit am Gericht zugelassen werden.</p> <h2>Verlangsamung der Prozesse</h2> <p>Neu ist auch, dass nicht mehr der Vorsitzende die Verhandlungsabfolge eigenmächtig festlegen darf. Das Gericht muss nun seine Verhandlungen chronologisch abwickeln, also in der Reihenfolge der Verfahrenseingangs. Das ist nicht ungewöhnlich und auch in Deutschland grundsätzlich üblich. Nur kann das Bundesverfassungsgericht bei bedeutsamen und folgenreichen Fällen davon abweichen. Das geht in Polen jetzt nicht mehr. Auch wurden die Verhandlungsfristen verlängert. Ein Verhandlungstermin muss jetzt, je nach Angelegenheit, drei oder sechs Monate vorher angekündigt werden - bisher waren es nur pauschal 14 Tage. Beides könnte dazu führen, dass das Gericht künftig langsamer arbeitet.</p> <h2>Arbeitseinsatz der Richter maßgeblich</h2> <p>Allerdings hängen Effizienz und Tempo des Gerichts maßgeblich vom Arbeitseinsatz der Richter ab. Wie auch in Deutschland dürfen sich Richter in Polen ihre Arbeitszeiten selbst einteilen. Viele der polnischen Verfassungsrichter sind nebenbei noch als Dozenten tätig und halten teilweise sogar mehrere Vorlesungsreihen an verschiedenen, mitunter privaten Hochschulen. Wie sehr darunter die Richtertätigkeit leidet, ist fraglich. Dass das polnische Verfassungsgericht auch schneller arbeiten könnte, zeigt der Vergleich mit dem Bundesverfassungsgericht.</p> <h2>BVerfG arbeitet fast doppelt so schnell</h2> <p>Die 16 Richter in Karlsruhe haben in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 285 </p> <p>

<p> getroffen, die 15 Richter </p> <p>

<p>. Dem Bundesverfassungsgericht unterstehen 68 wissenschaftliche </p> <p>

<p> sowie die Geschäftsstellen, für das polnische Verfassungsgericht arbeiten neben den Richtern insgesamt </p> <p>

<p>. Doch auch das Bundesverfassungsgericht muss hin und wieder reformiert werden. Beispielweise wurde im Juni 2015 die Ernennungsprozedur der Richter im Bundestag verändert, um sie demokratischer, transparenter und weniger politisch zu machen.</p> <h2>Verfassungsgericht erkennt Gesetz nicht an</h2> <p>Die PiS-Regierung hat es nicht geschafft, die Kontroverse aus der Welt zu schaffen. Die Opposition und ihr nahestehenden Medien sehen in der Gesetzesänderung eine Lähmung des Gerichts, die Zweidrittelmehrheit entspräche außerdem nicht dem Geiste der Verfassung. Der Außenminister übergab das neue Gesetz zur Überprüfung an die Venedig-Kommission des Europarates, allerdings setzte der Präsident es wenige Tage später schon in Kraft. Der Vorsitzende des Gerichts, Andrzej Rzepliński, dessen Kompetenzen durch die Änderung weitgehend beschnitten würden, hat angekündigt, mit den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen weiter zu urteilen.</p> <h2>Schlichtungsversuch nicht erfolgreich - Lähmung oder Eskalation? </h2> <p>Die PiS-Regierung behält sich vor, bis auf weiteres keine weiteren Urteile des Verfassungsgerichts anzuerkennen. Damit hat das neue Gesetz die Lage nicht geändert. Noch immer ist das Verfassungsgericht unterbesetzt und noch immer warten die neu gewählten Richter darauf, ihre Arbeit antreten zu können. Ein Gespräch zwischen Rzepliński und Präsident Duda Anfang Januar führte zu keiner Lösung. Rzepliński sagte tags darauf eine Sitzung des Verfassungsgerichts ab, in der es die Wahl der Richter durch die PiS überprüfen sollte. Die Bürgerplattform hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. </p> <p>Der Konflikt zwischen Regierung auf der einen Seite und Verfassungsgericht und Opposition auf der anderen Seite könnten die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Polen dauerhaft lähmen. Nun greift auch noch die EU von außen ein. Die Folgen davon sind noch nicht abzusehen. Für die ohnehin EU-skeptische PiS-Regierung macht sie sich damit ebenfalls zum Gegner. Es könnte eine Eskalation des Konflikts bedeuten. </p> <h2>Ziel: ein effizientes, unabhängiges Verfassungsgericht </h2> <p>In einem demokratischen Rechtsstaat muss das Verfassungsgericht effizient arbeiten und unabhängig urteilen. Die Richter sollten als Hüter der Verfassung fungieren und nicht politisch Partei ergreifen. Dazu bedarf es in Polen einer umfassenden Reform, die idealerweise überparteilich unterstützt wird. Kurzfristig sollten alle Beteiligten ihre Rhetorik entschärfen und die verfassungsmäßig gewählten Richter anerkennen. Im März will die Venedig-Kommission entscheiden. Wie schnell die EU-Kommission mit ihrer Überprüfung sein wird, ist unklar. Leider ist damit zu rechnen, dass die politischen Machtkämpfe vorerst weitergehen.</p> <p>© </p> <p><emphasize>Nikolas J. Schmidt</emphasize>



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