Die Sozialministerin will die betriebliche Altersvorsorge fördern. Der von ihr eingebrachte Gesetzesentwurf ist inzwischen vom Kabinett verabschiedet. Ziel ist es vor allem, nicht nur Konzerne zu motivieren, in die betriebliche Altersvorsorge einzusteigen. Entscheidend ist das Risiko, das Betriebe mit einer Zusage für die Höhe der Auszahlung eingehen. Dieses Risiko muss das neue Gesetz minimieren, sollen mehr Mittelständler eine Betriebsrente einführen. Wird das Gesetz vom Bundestag verabschiedet, kann auch das große Defizit der kirchlichen Zusatzversorgungskasse anderes ausgeglichen werden. In den nächsten Jahren müssen die Bistümer jährlich € 250 Mill. zuschießen, um die Zusagen der kircheneigenen Kasse zu garantieren. Denn diese Kasse hat feste Auszahlungsbeträge definiert, die wegen der niedrigen Zinsen und einer zu abwartenden Geldanlage seit Jahren nicht mehr aus dem Vermögen erwirtschaftet werden.